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Sommerreifen im Winter

Im Winter mit Sommerreifen fahren - ist das erlaubt?

Ist mein Fahrzeug fit für die kalte Jahreszeit?

Diese Frage stellt sich uns Autofahrern dann, wenn der Sommer sich dem Ende neigt, es draußen regnerisch, trüb und neblig ist und die Temperaturen kontinuierlich sinken. Manchmal folgt der erste Bodenfrost dann schneller, als es uns lieb ist und spätestens jetzt sollten wir unser Fahrzeug für den Wintereinbruch fit machen.

Dabei stellen sich viele Autofahrer jedes Jahr erneut die Frage, ob das Umrüsten auf Winterräder denn wirklich notwendig ist.

Gibt es die Pflicht, im Winter mit Winterreifen unterwegs zu sein? Was passiert, wenn ich im Winter mit Sommerreifen unterwegs bin und in einen Unfall gerate, oder kontrolliert werde? Wird dann ein Bußgeld fällig? 

Wir möchten Ihnen helfen Antworten zu finden. Was den Unterschied zwischen Winter- und Sommerreifen ausmacht und was im Schadensfall bei einem nicht genügend aufgerüsteten Fahrzeug geschieht, erfahren Sie bei unseren Experten im Verkehrsrecht. 

Bußgelder bei Fahrt mit Sommerreifen im Winter

Welche Bußgelder werden fällig bei falscher Bereifung bei winterlichen Bedingungen?

Hier unterscheiden wir drei grundsätzliche Tatbestände:

Im ersten Fall geht es um die Tatsache an sich, die Bereifung nicht den Witterungsverhältnissen angepasst zu haben. Hier wird ein Bußgeld von sechzig Euro fällig bei einem Punkt im Bußgeldkatalog.

Kommt es zweitens dabei zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, wird man mit achtzig Euro und einem Punkt zur Kasse gebeten.

Im letzten Fall steht die unmittelbare Gefährdung im Raum. Das kostet den Fahrzeughalter dann einhundert Euro und einen Punkt im Bußgeldkatalog.

Fragen und Antworten zum Thema Sommerreifen im Winter

Darf ich im Winter überhaupt nicht mehr mit Winterreifen unterwegs sein?

Die Straßenverkehrsordnung regelt im § 2 Abs. 3 StVO, dass Kraftfahrer bei Schnee, Eis und Glätte am Straßenverkehr nur dann teilnehmen dürfen, wenn das Fahrzeug mit der entsprechenden Bereifung ausgerüstet ist. Die Pflicht zur Winterbereifung gilt also nur bei winterlichen Bedingungen.

Wie ist es geregelt, wenn ich bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen unterwegs bin?

Rechtlich gesehen riskieren Sie ein Bußgeld, wenn Sie im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind. Dies liegt begründet  in der Tatsache, dass bei kalter Witterung, sowie schneenasser oder vereister Fahrbahn Sommerreifen nicht so gut auf der Fahrbahn haften, ein längerer Bremsweg unumgänglich ist.

Wie wirkt sich das auf meinen Versicherungsschutz aus, wenn ich mit Sommerreifen im Winter fahre?

Wird das Fahren mit falscher Bereifung als grobe Fahrlässigkeit eingestuft, hat die Versicherung die Möglichkeit, ihre Leistung zu verweigern.

Darf man Winterreifen situationsabhängig wählen?

Entgegen der Meinung einiger Verkehrsteilnehmer, dass im Winter durchgängig Winterreifenpflicht herrscht, können wir die Frage nach der Wahl der Bereifung je nach Situation klar mit ja beantworten. Nicht die Tatsache der vorherrschenden Jahreszeit , sondern die tatsächlichen Straßenverhältnisse entscheiden, ob Winterbereifung angesagt ist. So machen Schnee oder Glatteis Winterreifen oder M+S-Reifen zur absoluten Pflicht. KFZ-Fahrer finden passende Räder im Winterreifen-Test. Doch auch winterliche Witterungsverhältnisse machen das Aufziehen von Winterrädern nicht unbedingt zur Pflicht. So kann ein Fahrzeug, das im Winter nicht genutzt wird selbst im heftigsten Schneesturm mit Sommerreifen geparkt sein. Wer das Auto bei Glätte, Schnee und Eis stehen lässt kann auf gesonderte Bereifung verzichten und muss trotzdem keine Strafe fürchten.

Selbst wenn das Fahrzeug mit Sommerreifen im Winter zum TÜV gebracht wird, darf dies keine Probleme bereiten, jedenfalls dann nicht, wenn auf der Fahrt dahin kein Winterwetter herrscht. Bei Hauptuntersuchung selbst nimmt das Auto dann ja nicht am fließenden Verkehr teil, ein Verstoß gegen § 2 Absatz 3 StVO findet nicht statt. Dieser koppelt das Nutzen von M+S-Reifen bei winterlichen Verhältnissen direkt an das Fahren.

Die Entscheidung, wann für uns der richtige Zeitpunkt für den Wechsel von Sommer- auf Winterreifen erfolgen soll, ist nicht immer einfach. Der ADAC empfiehlt hier die O-bis-O-Regel, die soviel bedeutet wie:

In der Zeit von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern sollten Winterreifen zwingend genutzt werden. Wenn ich mich nicht an diese Regel halten möchte, muss ich als Autofahrer ständig damit rechnen, vom Schnee überrascht zu werden.

Was macht den Unterschied zwischen Sommer- und Winterreifen?

Vor allem zwei Eigenschaften unterscheiden einen Winter- von einem Sommerreifen: Die Gummimischung und die Höhe des Reifenprofils. Während die Mischung des Gummis bei Sommerreifen besonders hart ist, um den hohen Temperaturen im Hochsommer stand halten zu können, zeichnen sich Winterreifen durch folgende Besonderheit aus: Viele kleine Lamellen oder Profilschnitte, die durch ihre Fähigkeit sich zu verzahnen der Rutschgefahr entgegenwirken. Bei Starkregen kann es jedoch zu Problemen kommen, da Wasser weniger gut verdrängt werden kann. Im Sommer hingegen wird durch die weichere Zusammensetzung des Gummis mehr Abrieb verursacht. Die Folge ist ein längerer Bremsweg und ein erhöhter Spritverbrauch.

Um Kosten zu sparen und mit größtmöglicher Sicherheit unterwegs zu sein, lohnt sich der Wechsel zum jeweils passenden Reifen also immer.

Bußgelder bei Sommerreifen im Winter und weiteren Verstößen

Sollte es dazu kommen, dass Sie trotz Winterreifen-Pflicht ein Fahrzeug mit Sommerreifen fahren, drohen Ihnen Sanktionen. Bußgelder für das Fahren mit Sommerreifen bei Pflicht, Winterreifen zu nutzen beginnen bei 60 Euro. Die Bußgelder erhöhen sich bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer auf 80 Euro, bei Gefährdung auf 100 und bei einem Unfall auf 120 Euro. In diesen Fällen kommt es unabhängig vom Verhängen eines Bußgeldes auch jeweils zur Vergabe jeweils eines Punktes in Flensburg.

Gut zu wissen: Während in Deutschland die Winterreifenpflicht abhängig ist von der Witterung, sowie Schnee, Graupel oder Glatteis, gilt in Österreich die Pflicht zur Nutzung winterlicher Bereifung unabhängig von den Wetterverhältnissen im Zeitraum vom 01. November bis 15. April.

Versicherung bei Sommerreifen im Winter - greift mein Versicherungsschutz?

Oft wird uns die Frage gestellt, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht, wenn wir im Winter mit Sommerreifen fahren. In der Tat kann es im Falle eines Unfalls zu Problemen für das jeweilige Fahrzeug kommen, das mit Sommerreifen unterwegs war. Dann muss im Einzelfall geprüft und entschieden werden, ob die Versicherung für den Schaden aufkommt. Dies kann dann dazu führen, dass der Geschädigte eines Unfalls selbst eine Teilschuld zugesprochen bekommt. Selbst für Vollkasko-Versicherte kann ein Unfall mit Sommerreifen im Winter dafür sorgen, dass sie - wenn ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird - auf einem Teil der Reparaturkosten sitzen bleiben.

Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer gegen Verkehrsgebote in außergewöhnlichem Maß verstößt. Davon geht der Gesetzgeber dann aus, wenn dieser naheliegende Überlegungen gar nicht in Betracht zieht. Ein Beispiel aus der Praxis: Die Temperatur liegt bei -7 Grad, es stürmt und schneit. In diesem Fall ist dem Fahrer eines Kraftfahrzeugs ohne Winterbereifung durchaus grobe Fahrlässigkeit zu unterstellen. 

Fahrlässigkeit ist nicht immer eindeutig

Anschuldigungen bezüglich grober Fahrlässigkeit sind jedoch nicht immer gerechtfertigt. Auch bei Fahrten im Winter mit Sommerbereifung ist die Kenntnis wichtiger Fakten  wichtige Grundlage zur Klärung der Sachlage. 

In den Übergangszeiten von Herbst zu Winter und vom Winter zum Frühjahr bewegen sich die Temperaturen häufig schwankend um den Gefrierpunkt herum. Daher ist die Winterreifen-Pflicht tagsüber häufig nicht gegeben, während nachts die Voraussetzungen für eine Pflicht erfüllt sind.

Bestimmte Orte halten die Kälte besonders. Gerade da, wo oft starker Wind weht, zum Beispiel an Brücken, führt die mangelnde Untergrundwärme häufig einer schnelleren Vereisung der Fahrbahn.

In Waldgebieten erreicht die Sonne die Fahrbahn oft seltener, Kälte und Glatteis sind die Folgen. Ein kurzzeitiger Kälteeinbruch ist jedoch jederzeit auch an anderen Orten möglich.

Die Entscheidung des Mannheimer Amtsgerichts belegt jedoch, dass der Einzelfall auf den ersten Blick nicht immer eindeutig ist. Der Verursacher eines Unfalls, der mit Sommerreifen auf winterglatter Straße unterwegs war, sollte sich laut Versicherung an der Schadensregulierung mit 5000 Euro beteiligen. Die Haftpflichtversicherung argumentierte, die unangemessene Bereifung habe die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls unangemessen erhöht.

Gemäß Gerichtsentscheid hatten jedoch noch zwei Tage vor dem Unfall Temperaturen im zweistelligen Bereich geherrscht, die Fahrbahnen um die Brücke herum waren alle frei von Eis und die Glättewarnung aufgehoben. Zudem versäumte es die Versicherungsgesellschaft ebenso, ausreichend Beweise dafür zu liefern, dass Winterreifen den Unfall verhindert hätten, als auch für die Straßenverhältnisse.

Sommerreifen im Winter sind also durchaus erlaubt. Dieses Beispiel zeigt jedoch auch, wie schnell es ohne Winterreifen gefährlich werden kann. Verantwortungsbewusstes und umsichtiges Verhalten sollte daher für Verkehrsteilnehmer selbstverständlich sein. 

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