LG Paderborn stellt Mangelhaftigkeit sowie Erheblichkeit des Mangels fest
Das Landgericht Paderborn gab in seinem Urteil vom 15.02.2017, Az. 4 O 231/16 einem Kläger Recht, der den Kaufpreis seines VW Tiguan von dem Hersteller zurück haben wollte.
Das Gericht stellte die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs fest und deklarierte gleichzeitig den Mangel als nicht unerheblich.
Die Beklagte wurde vom Gericht zur Rückzahlung des Kaufpreises nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verurteilt, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.
Der Kläger hat jedoch Wertersatz für den durch den Gebrauch entstandenen Wertverlust des Fahrzeugs zu leisten.