AXA erneut wegen unrechtmäßiger Beitragserhöhung verurteilt
Neues Urteil des Landgericht Görlitz: Die Krankenversicherung AXA muss Privatkunden ca. 7.500,- Euro zurückzahlen.
Nun ist ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil gegen die AXA Versicherung eingetroffen. Nicht zum ersten Mal muss sich das Unternehmen vor Gericht für seine Beitragsanpassungen verantworten.
Private Krankenversicherungen (PKV) müssen ihre Beitragsanpassungen genau begründen und die Berechnungsgrundlagen für die neuen Beiträge nennen. Allgemeine Formulierungen wie bspw. das Berufen auf allgemein gestiegene medizinische Kosten reichen als Begründung nicht aus. Dies bestätigte in der Vergangenheit auch bereits der Bundesgerichtshof. In mehreren Urteilen verkündete der BGH, dass etwaige Prämienerhöhungen nur dann wirksam sind, wenn private Krankenversicherungen ausführlich über die maßgeblichen Gründe für die Änderungen informieren. Private Krankenkassen müssen hier also auf die Versicherungsleistungen, die Sterbewahrscheinlichkeit oder beides Bezug nehmen.
Die hohe Signalwirkung der BGH-Urteile bestätigt sich in diesem Fall: Das Landgericht Görlitz folgt klar der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des BGH. Die Prämienerhöhung ist nach Urteil des LG Görlitz rückwirkend und zukünftig unwirksam. Im Zuge der Entscheidung erhielt der Kläger also über 7.500,- Euro nebst Zinsen zurück und muss auch in Zukunft nur noch seinen alten Beitrag vor der unzulässigen Erhöhung zahlen.
Das Thema der unzulässigen Beitragserhöhungen seitens der privaten Krankenkassen ist noch längst nicht abgeschlossen. Der vorliegende Fall zeigt erneut, dass Versicherte bei unzulässigen Prämienerhöhungen nach wie vor erfolgreich klagen können. Zudem ist dies kein Einzelfall - immer wieder informieren Versicherungen ihre Kunden über Beitragsanpassungen, ohne diese ausreichend zu begründen. Viele Versicherte können in entsprechenden Fällen Geld zurück verlangen.