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Urteilssammlung

Abgasskandal-Urteil: Ford muss Schadensersatz leisten

Az. 13 C 800/24

Ford im Abgasskandal: Gericht verurteilt Ford wegen unzulässiger Abschalteinrichtung im Dieselmodell Kuga. Betroffene haben u.U. Anspruch auf Schadensersatz.

Im Abgasskandal um manipulierte Dieselfahrzeuge ist nun auch der Autobauer Ford in den Fokus der Justiz geraten. Das Amtsgericht St. Wendel hat in einem aktuellen Urteil Ford zur Zahlung von Schadensersatz und vorgerichtlichen Anwaltskosten verurteilt. In dem Verfahren ging es um einen Ford Kuga, Baujahr 2017, mit einem 2,0-Liter-Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6, der im Jahr 2019 gebraucht gekauft wurde. Der Kern des Vorwurfs: die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters.

Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung

Thermofenster sind Steuerungen in der Motorsoftware, die die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur einschränken. Sie führen dazu, dass die Abgasreinigung in einem Großteil des normalen Fahrbetriebs reduziert oder abgeschaltet wird – mit dem Ergebnis, dass deutlich mehr gesundheitsschädliche Stickoxide (NOx) ausgestoßen werden als erlaubt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wegweisenden Grundsatzentscheidung im Juni 2023 (VIa ZR 335/21) festgestellt, dass die Verwendung solcher Thermofenster in vielen Fällen als sittenwidrig oder zumindest fahrlässig zu bewerten ist. Hersteller können damit grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet werden – selbst dann, wenn sie keine sittenwidrige Täuschung begangen haben, sondern fahrlässig gehandelt haben.

Urteil gegen Ford wegen Thermofensters – Schadensersatz zugesprochen

Im vorliegenden Fall wurde das Verfahren durch ein Teil-Versäumnisurteil entschieden, da Ford es versäumte, sich ausreichend gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Fahrzeug mit einem unzulässigen Thermofenster ausgestattet war, und sprach dem Kläger Schadensersatz sowie die Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten zu.

Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, reiht es sich in eine Vielzahl von Entscheidungen ein, in denen Gerichte Dieselhersteller wegen illegaler Abgastechnik zur Verantwortung ziehen.

Ford-Modelle unter Verdacht – Mondeo, Kuga und andere betroffen

Die Ermittlungen und Berichte deuten darauf hin, dass nicht nur der Ford Kuga betroffen ist. Auch andere Modelle wie der Ford Mondeo mit 2,0-Liter-TDCi-Motor stehen unter Verdacht, mit ähnlicher Technik ausgerüstet zu sein. Eine vollständige Liste betroffener Modelle wird derzeit noch ermittelt. Klar ist jedoch: Wer einen Diesel von Ford besitzt, insbesondere mit Euro 5 oder Euro 6 Norm, sollte prüfen lassen, ob eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde.

Was bedeutet das für betroffene Dieselbesitzer?

Besitzer betroffener Fahrzeuge haben gute Chancen auf Schadensersatz – je nach Fallkonstellation entweder in Form der Rückabwicklung des Kaufvertrags oder eines sogenannten Differenzschadens. Letzterer wird auch dann zugesprochen, wenn das Fahrzeug behalten wird, aber wegen des Abgasskandals an Wert verloren hat.

Zudem können auch vorgerichtliche Anwaltskosten ersetzt verlangt werden, wie das aktuelle Urteil zeigt. Ein möglicher Schadensersatzanspruch verjährt nicht automatisch, sondern hängt vom Zeitpunkt des Erwerbs, dem Kenntnisstand des Käufers und weiteren Faktoren ab.

Kostenlose Ersteinschätzung für Betroffene

Unsere Kanzlei bietet betroffenen Dieselbesitzern – insbesondere von Ford-Fahrzeugen – eine kostenlose Ersteinschätzung an. Dabei prüfen wir individuell, ob Ansprüche bestehen und wie diese bestmöglich durchgesetzt werden können. Unsere erfahrenen Anwälte haben bereits zahlreiche Urteile im Dieselskandal erstritten und begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prozess.

Sie fahren einen Ford Diesel? Lassen Sie jetzt prüfen, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung.

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