OLG Düsseldorf gegen VW: Haftung für EA288 möglich
Rechtslage weiterhin verbraucherfreundlich: OLG Düsseldorf erkennt Ansprüche auf Schadensersatz bei EA288 Motoren an.
Ein weiterer Schlag für den Automobilkonzern VW im Abgasskandal: laut einem aktuellen Beschluss (Az. 23 U 159/20), hält es das OLG Düsseldorf für sehr gut möglich, dass VW für seine Manipulationen an diversen Fahrzeugmodellen belangt werden kann.
Die Verteidigung von VW dürfte in zukünftigen Fällen immer mehr Schwierigkeiten bekommen - eines der Hauptargumente des Konzerns wurde schließlich vor Kurzem ausgehebelt. Bisher stützte man sich bei VW gerne darauf, dass Kläger das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung nicht ausreichend belegen könnten. Doch wie jetzt im aktuellen Beschluss des OLG Düsseldorf bekannt wird, hat sich die Sachlage hierzu schlagartig verändert.
Nach Durchsicht diverser VW-interner Dokumente sind die Kläger schließlich auf belastendes Material gestoßen: Die sogenannte "Applikationsrichtlinie" beschreibt so beispielsweise, wie genau die Abgasreinigung zu bestimmten Zeitpunkten reguliert werden kann. Aus dem Dokument wird deutlich, dass seitens des Unternehmens eine gezielte Manipulation am EA288 Motor vorgenommen wurde.
Dieser soll erkennen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und in einem solchen Fall die Abgasreinigung hochjustieren, um einen geringen Schadstoffausstoß vorzutäuschen. Dadurch wird eine Fahrzeugzulassung erschlichen, die die betreffenden Modelle nie hätten erhalten dürfen, da sie im tatsächlichen Betrieb wieder erheblich mehr Emissionen abgeben. Die "Applikationsrichtlinie" liefert laut der Kläger klare Indizien für eine solche Zykluserkennung und die zusammenhängende Täuschung. Eine solche Vorgehensweise ist VW bereits mit dem EA189 Motor zum Verhängnis geworden, bei dem das Unternehmen in einer Vielzahl von Fällen zu Schadensersatz verurteilt worden war.
Im vorliegenden Fall konnte der Kläger die belastende "Applikationsrichtlinie" des Konzerns als Beweisstück aufführen und damit ein erfreuliches Urteil bewirken: Das Dokument belege nach Ansicht des OLG Düsseldorf den Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung. Mit Basis auf §826 BGB kann von VW nun wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung ein Schadensersatz gefordert werden.