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Urteilssammlung

Abgasskandal: Audi wegen 3-Liter-V6-Motor verurteilt

Az. 16 O 2782/21

Audi 3 Liter V6 Motoren enthalten illegale Abschalteinrichtungen. Über 58.000 Euro Schadensersatz sprach das Landgericht Nürnberg-Fürth einem Audi Besitzer im vorliegenden Fall zu.

Bei dem Streitgegenstand handelt es sich um einen Audi SQ5 3.0 mit 3 Liter V6 Motor. In diesem liegt - nach Einschätzung des Gerichtes - ohne Zweifel eine unzulässige Abschalteinrichtung vor. Diese Einrichtung sorgt für eine zustandsabhängige Abgasreinigung. Das heißt letztendlich: Während geprüft wird, ob das Fahrzeug den gesetzlich festgelegten Richtlinien für den Betrieb im deutschen Straßenverkehr entspricht, ist die Abgasreinigung gänzlich aktiv. Erkennt das System aber, dass die Prüfung vorüber ist und sich das Fahrzeug im normalen Verkehr befindet, regelt es die Abgasreinigung herunter und lässt vermehrt schädliche Stickoxide an die Luft.

Rechtslage zu Abschalteinrichtungen

Die Rechtslage betreffend solcher Abschalteinrichtungen ist seit langem klar: Käufer wurden durch den Einbau vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht, da diese beim Kauf keinen Grund zur Annahme hatten, die Fahrzeuge seien tatsächlich "unsauber" und wären bald von Leistungseinbußen oder der angeordneten Stilllegung bedroht. Mittels der Abschalteinrichtung sollen entsprechende Wägen einen umweltfreundlichen Eindruck erwecken und damit mehr Käufer anlocken.

Dieses Urteil bestätigt: Auch Audi 3 Liter V6 Motoren wurden unrechtmäßig manipuliert. Besitzer von Fahrzeugen mit diesen Motoren können also mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit auf Schadensersatz klagen.

Ob Sie ein betroffenes Dieselfahrzeug besitzen, erfahren Sie hier. Unsere auf den Abgasskandal spezialisierten Fachanwälte beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

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