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Urteilssammlung

Der Motorenproduzent Audi zum wiederholten Mal für Skandalmotor in Porsche verurteilt.

Az. 1 O 359/20

Die Audi AG erfährt einen erneuten Rückschlag im Abgasskandal. Das Landgericht Bonn sieht den Konzern in der Verantwortung für seine geplante Täuschungsstrategie.

Kunden von Autoherstellern erstreiten von Gerichten immer wieder hohen Schadenersatz. So auch nach einem Urteil am Landgericht Bonn. Der Geschädigte - ein Besitzer eines Porsche Cayenne mit einer Laufleistung von 189.430 Kilometern konnte vor Gericht eine Summe von 123.788,46 € erstreiten. Außerdem muss die Audi AG noch Zinsen in Höhe von fünf Prozent an den Kläger zahlen. Im Ausgleich hat der Halter das Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben. Eine weitere Zahlung von 2.735,45 € nebst Zinsen hat das LG Bonn dem Hersteller auferlegt.

Der Kaufpreis für den Porsche Cayenne S lag im Jahr 2014 bei 107.884,48€. Für die Finanzierung des Fahrzeugs nutze der Halter ein Darlehen seiner Bank. Während der letzten 7 Jahre investierte der Kläger 62.500 € in den Umbau seines Fahrzeugs. Aufgrund der Art und Weise der Anschaffung und der Modifizierungen am Fahrzeug erhielt der Kläger einen deutlich höheren Schadenersatz als den Kaufpreis. Der Halter muss sich für die Laufleistung seines KFZ von 189.430 Kilometern eine Summe für die Nutzung anrechnen lassen.

Das Besondere in diesem Urteil ist die Bewertung der Gesamtlaufleistung. Normalerweise werden vor deutschen Gerichten KFZ mit einer maximalen Laufleistung zwischen 200.000 & 300.000 Kilometern bewertet. Bei diesem Porsche Cayenne S setzte das LG Bonn eine Gesamtlaufleistung von 400.000 Kilometern fest. Grund dafür seien die aufwändigen Umbaumaßnahmen, die mit hohen Kosten verbunden waren. Somit ist die Berechnung der Nutzungspauschale prozentual geringer. Deshalb erhielt der Geschädigte einen höheren Schadensersatz und erzielte damit ein vielversprechendes Urteil für zukünftige Verhandlungen im Abgasskandal.

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