LG Offenburg gewährt Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung
Landgericht Offenburg sieht Schummel-Software bei VW als sittenwidrige Schädigung!
Anders als das LG Braunschweig in seiner Entscheidung vom 24. April 2017, Az. 11 O 3993/16, bejaht das LG Offenburg im Rahmen des VW-Abgasskandals in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2017 eine sittenwidrige Schädigung gem. §§ 826, 31 BGB durch das in Verkehr bringen eines Fahrzeugs unter Verschweigen einer gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung.