OLG Stuttgart verurteilt VW zu Schadensersatz ohne Rückgabe des Wagens
Als erstes Oberlandesgericht entschied sich das OLG Stuttgart dazu, VW zu Schadensersatz zu verpflichten und gleichzeitig den Klägern das Recht zu geben, Ihren Wagen zu behalten.
Die Klägerin erwarb 2015 den gebrauchten VW Passat Variant 2.0 TDI, welcher mit einem EA 189 Motor ausgestattet ist. In diesem Motor war jedoch ein System verbaut, welches erkannte, ob sich das Fahrzeug im realen Straßenverkehr oder nur auf dem Prüfstand befindet. Ist letzteres der Fall, schaltet das System eine höhere Abgasrückführungsrate ein, um Emissionen zu regulieren und eine Zulassung zu erhalten. Sobald sich das Fahrzeug allerdings im regulären Betrieb befindet, wird die Abgasrückführungsrate gedrosselt und mehr Schadstoffe gelangen in die Außenluft.
VW wurde aufgrund dieser Täuschung zu Schadensersatz verurteilt.