BGH: Recht auf Neulieferung auch bei Fiat Wohnmobilen
BGH Urteil: Innerhalb der Gewährleistungsfrist können vom Dieselskandal betroffene Neuwagenbesitzer die Nachlieferung eines mangelfreies Modells einfordern. Gerade Wohnmobilhalter können von der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung profitieren.
In der Vergangenheit pochten Besitzer der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge häufig auf ihr Recht zur Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs. Dieses Recht wurde auf Seiten der Automobilkonzerne allerdings noch in Frage gestellt. Die Begründung: Die Mängel ließen sich mit dem zur Verfügung stehenden Softwareupdate einfach beheben. Zudem bemerkten die Hersteller, dass die neuzuliefernden Modelle oftmals um einiges teurer seien, als die ursprünglich gekauften Dieselfahrzeuge.
Gegen die Durchführung des Software Updates sprechen allerdings mehrere Argumente. Zum Einen gehen Experten davon aus, dass das Update die Abgasmanipulationen nicht vollständig rückgängig macht, zum Anderen sollen entsprechende Updates auch die Lebensdauer der Fahrzeuge verkürzen.
Mit der Entscheidung vom 8. Dezember 2021 stärkt der Bundesgerichtshof erneut die Rechte der Verbraucher. Innerhalb der - sofern nicht anders vereinbarten - Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, haben Käufer von unrechtmäßig manipulierten Fahrzeugen ein Recht auf Neulieferung. Das heißt, wenn ein Sachmangel besteht, können sie ihr Fahrzeug innerhalb der Frist gegen ein neues, mangelfreies Modell eintauschen.
Wichtig hierbei: Wenn das gleiche Modell in mangelfreiem Zustand nicht mehr lieferbar ist, steht Betroffenen das Nachfolgemodell im Tausch gegen das manipulierte Fahrzeug zu. Das gilt sogar dann, wenn das neue Modell um einiges teurer ist, als das ursprünglich gekaufte Fahrzeug. Lediglich bei einer Preisdifferenz von über 25% müssen Verbraucher für einen Teil des Aufpreises aufkommen.
So profitieren Wohnmobilbesitzer von dem BGH Urteil
Der Bundesgerichtshof hat bereits 2019 entschieden, dass das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstellt. Das aktuelle Urteil zeigt, dass ein solcher Sachmangel ausreicht, um während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ein neues, mangelfreies Fahrzeug einzufordern. Diese Variante ist für Halter von in den Abgasskandal verwickelten Wohnmobilen von bspw. Fiat oder Iveco besonders unkompliziert, da Betroffene hier nicht erst eine vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung nachweisen müssen.
Aufgrund der üblichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ist allerdings schnelles Handeln erforderlich - LUTZ Rechtsanwälte beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.