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Urteilssammlung

BGH: Nachlieferung eines Nachfolgemodells möglich

21.07.2021, Az. VIII ZR 254/20

Neues BGH Urteil im Abgasskandal: Besitzer von manipulierten Autos und Wohnmobilen können ein fabrikneues Nachfolgemodell als Entschädigung verlangen.

Haben vom Abgasskandal betroffene Kunden das Recht, ein Nachfolgemodell als Entschädigung zu fordern?

Diese Frage ging nun bis vor den Bundesgerichtshof. Hier entschieden die Richter in mehreren Fällen: Ja, wer ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug gekauft hat, kann vom Händler ein mangelfreies Nachfolgemodell verlangen. Das manipulierte Fahrzeug müssen Kunden in einem solchen Fall wieder zurückgeben.

Rechtlich betrachtet, handelt es sich bei dieser Situation um eine Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Abgesehen von VW, Daimler, Audi, Fiat, Porsche etc. haben diverse Automobilhersteller in Ihren Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen verbaut. Sollte mittlerweile ein Nachfolgemodell auf dem Markt sein, welches diesen Mangel nicht enthält, haben Käufer der Schummel-Diesel die Chance, ihr Fahrzeug gegen das neue, "saubere" Modell einzutauschen.

Wichtig hierbei: Laut dem BGH Urteil ist die Nachlieferung eines Nachfolgemodells nur bis 2 Jahre nach dem Kauf möglich. Käufer von Gebrauchtwagen haben noch weniger Zeit um eine Nachlieferung einzuklagen. Sie müssen ihre Ansprüche bereits 12 Monate nach dem Kauf anmelden, um von der Chance eines fabrikneuen Ersatzfahrzeuges zu profitieren.

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