BGH Urteil zeigt Wirkung: BMW wegen Fahrlässigkeit zu Schadensersatz verurteilt
BGH-Urteil zum Abgasskandal: Erstes verbraucherfreundliches Urteil gegen BMW zeigt wegweisende Auswirkungen. Schadensersatz auch bei Fahrlässigkeit möglich.
Der Bundesgerichtshof urteilte am 26.06. zu Gunsten der im Abgasskandal zu Schaden gekommenen Verbraucher. Jetzt zeigen sich die ersten Auswirkungen der wegweisenden Entscheidung, welche Betroffenen bereits bei fahrlässigem Handeln der Automobilhersteller einen Anspruch auf Schadensersatz zusagt. In der Vergangenheit musste hierfür erst umständlich ein Vorsatz nachgewiesen werden.
Eines der ersten Urteile, welches sich direkt an der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung orientiert, richtet sich gegen BMW: Der Streitgegenstand des vorliegenden Urteils war ein BMW 120d, den der Kläger 2016 als Gebrauchtwagen erwarb.
Nach Ansicht des Klägers hatte BMW in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Insbesondere ging es um ein Thermofenster, welches die Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen reduziert. Das führt dazu, dass im Betrieb unter für den europäischen Raum gängigen Temperaturen Emissionswerte erreicht werden, welche die erlaubten Grenzwerte stark übersteigen. Vor diesem Hintergrund ging der Fall zum Landgericht Frankenthal, wo der Kläger entsprechende Schadensersatzansprüche anmeldete. Das Landgericht Frankenthal bestätigte zwar, dass ein Thermofenster im Fahrzeug vorhanden ist, sah aber keine ausreichenden Beweise, um eine vorsätzliche Schädigung seitens BMW festzustellen. In der Vergangenheit hätte ein ähnlich gearteter Fall hier zum Stillstand kommen können, da nach § 826 BGB kein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung besteht.
Das Gericht folgte jedoch der jüngsten Rechtsprechung des BGH, welcher entschieden hatte, dass schon Fahrlässigkeit des Autoherstellers einen Schadenersatzanspruch gemäß § 823 BGB begründen kann. Dass BMW in diesem Fall fahrlässig handelte stand für die Richter außer Frage. BMW hatte fälschlicherweise eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt, die besagte, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Zusätzlich konnte sich BMW auch nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, da der Autobauer nicht nachweisen konnte, dass er die Rechtslage mit gebotener Sorgfalt geprüft hatte und nicht vorhersehen konnte, dass ein Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft wird.
Nach aktueller Rechtsprechung des BGH kommt in Fällen dieser Art ein Schadensersatz im Rahmen von 10-15% des Kaufpreises infrage. Da sich die Sachlage von Fall zu Fall ändert kann es hier jedoch auch zu höheren Ersatzsummen kommen. Im vorliegenden Verfahren bezifferte das Landgericht Frankenthal den Differenzschaden auf 10 Prozent des Kaufpreises. Der Kläger konnte sein Fahrzeug durch das Urteil weiterhin behalten und erhielt eine Entschädigung in Höhe von 2.589 Euro.
Vom Abgasskandal betroffenen Käufern aller Hersteller dürfte dieses Urteil Mut machen: Selbst in Fällen, in denen die Automobilhersteller "nur" fahrlässig bei dem Einbau der illegalen Abschalteinrichtungen handelten, lassen sich mittlerweile beträchtliche Entschädigungen erstreiten. Sie fragen sich ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist? Hier finden Sie eine Liste betroffener Modelle. Gerne informieren wir Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zu Ihren konkreten Chancen und Möglichkeiten.