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Urteilssammlung

LG Düsseldorf: DKV erneut wegen Beitragserhöhung verurteilt

Az. 9 O 163/22

DKV-Kunde siegt gegen private Krankenversicherung. Gericht moniert unklare Begründung der Berechnungsgrundlagen - Andere Versicherte könnten betroffen sein.

Dies ist nicht der erste Fall, in dem ein Kunde der DKV sich erfolgreich gegen die Beitragserhöhungen der Krankenkasse zur Wehr setzt. Die private Krankenversicherung DKV erhöhte im Frühjahr 2018 die monatlichen Beiträge des Klägers. Der Kläger zweifelte jedoch an der Rechtmäßigkeit dieser Erhöhung und ging mit dem Fall schlussendlich vor Gericht.

Für entsprechende Prämienanpassungen gelten genaue Regeln: Die Versicherung darf nicht lediglich über eine Erhöhung informieren, ohne im selben Zug die Berechnungsgrundlage auf der die neuen Kosten beruhen zu erläutern.

Ein Versicherungsnehmer muss auf Basis der Schreiben klar und einfach verstehen können, welche Veränderung die gestiegenen Beitragskosten veranlasste. Formelhafte Begründungen reichen hierfür nicht aus - Versicherungen müssen auf spezifische Parameter wie bspw. einer veränderten Sterbewahrscheinlichkeit verweisen.

Im vorliegenden Fall entschied das Landgericht Düsseldorf nach ausgiebiger Prüfung der Unterlagen: Die DKV hatte seinen Kunden nicht ausreichend zu den Gründen für die Prämienanpassung informiert.  Betroffen war in diesem Fall der Tarif MC 0. Die Informationen zur Begründung waren nach Ansicht des Gerichts missverständlich formuliert und dargestellt: Für einen Versicherungsnehmer ohne spezielles Hintergrundwissen sei nicht klar erkennbar geworden, ob die Beitragserhöhung allein auf einer Veränderung der Versicherungsleistungen oder auch einer veränderten Sterbewahrscheinlichkeit beruht.

Aufgrund dieser Umstände lautete das Urteil: Der Kläger erhält in Summe 2300 Euro plus Zinsen zurück und zahlt auch in Zukunft weiterhin nur den ursprünglichen Betrag vor der unrechtmäßigen Erhöhung.

Da die privaten Krankenversicherungen häufig standardisierte Schreiben an tausende von Kunden verschicken, handelt es sich hierbei vermutlich um keinen Einzelfall. Sie vermuten, dass Ihre Krankenkasse Sie nicht ausreichend über die Berechnungsgrundlage ihrer Beitragserhöhung aufklärte? Gerne prüfen wir die Schreiben für Sie und beraten Sie zu Ihren weiteren Möglichkeiten.

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