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Urteilssammlung

LG Frankfurt: Tipico muss Spieler 43.000 Euro zurückzahlen

Az. 2-13 O 50/24

LG Frankfurt verurteilt Tipico zur Rückzahlung von 43.000 Euro an Spieler

In einem aktuellen Urteil (Az. 2-13 O 50/24, noch nicht rechtskräftig) verurteilt das Landgericht (LG) Frankfurt den Sportwettenanbieter Tipico zur Rückzahlung von rund 43.000 Euro an den Kläger. Der Betroffene hatte zwischen 2016 und 2019 Verluste in entsprechender Höhe durch Online-Glücksspiele bei Tipico gemacht. Aufgrund fehlender Glücksspiellizenzen im entsprechenden Zeitraum entschied das Gericht, dass Tipico den Betrag vollständig erstatten muss.

Die rechtlichen Grundfragen um die Problematik, dass viele Wettanbieter über Jahre ohne gültige Lizenzen in Deutschland an den Markt gingen, liegen mittlerweile dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Dieser soll jetzt prüfen, ob die Dienstleistungsfreiheit bei Angeboten von Online-Glücksspielen ohne Konzession über den Regelungen zum Schutze der Spiele steht. Der Bundesgerichtshof nahm hier bereits Stellung und gab eine spielerfreundliche Sicht bekannt. Trotz der vom EuGH zu klärenden Fragen fällen deutsche Gerichte bereits jetzt zunehmend verbraucherfreundliche Urteile, die den Spielerschutz in den Vordergrund stellen. Im vorliegenden Fall (Az. 2-13 O 50/24) konnte der Kläger seine Verluste zurückfordern, da das Online-Glücksspiel – und damit auch Online-Sportwettenbis zum 30. Juni 2021 nach dem Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland verboten war. Dennoch glaubten viele Spieler aufgrund weit verbreiteter Werbung, dass die Angebote legal seien.

In der Zeit vor Juni 2021 verfügte Tipico über keine gültige Lizenz für den deutschen Markt. Der Anbieter argumentierte, dass ein Antrag auf Erteilung der Konzession gestellt worden sei. Das LG Frankfurt entschied jedoch, dass dies nicht ausreiche. Eine explizit erteilte Lizenz wäre notwendig gewesen, um legale Online-Sportwetten anzubieten.

Das Gericht befand somit, dass die Verträge zwischen Tipico und dem Kläger aufgrund des Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 und 5 des Glücksspielstaatsvertrags ungültig seien. Besonders betonte das Gericht, dass der Glücksspielstaatsvertrag vorrangig dem Schutz der Spieler diene. Wäre es Anbietern erlaubt, ohne Konsequenzen gegen die gesetzlichen Regelungen zu verstoßen, bestünde kein Anreiz, die Gesetze zu befolgen.

Das Urteil zeigt, dass es Spielern bereits jetzt möglich sein kann, ihre Verluste aus Online-Sportwetten auf dem Rechtsweg zurückzuholen. Spieler, die in der Vergangenheit ähnliche Verluste erlitten haben, könnten ebenfalls Ansprüche geltend machen. Betroffene sollten sich informieren und rechtlichen Rat einholen, insbesondere, wenn die Verluste im Zeitraum vor Juni 2021 entstanden sind.

Das Urteil zeigt erneut, dass der Verbraucherschutz in der deutschen Rechtsprechung einen hohen Stellenwert hat und Online-Glücksspielanbieter ohne Lizenz mit Rückforderungen rechnen müssen.

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