Mercedes Abgasskandal: OLG Stuttgart urteilt für Verbraucher
Stuttgart, 30. Juli 2024 – Unsere Kanzlei verfolgt mit großem Interesse die jüngsten Entwicklungen im Abgasskandal und möchte über zwei aktuelle Fälle berichten, die von erheblicher Bedeutung für betroffene Fahrzeugbesitzer sind. Diese Fälle verdeutlichen: Die Geschichte um den Abgasskandal ist noch nicht auserzählt. Selbst wenn Kunden die vom Hersteller angebotenen Softwareupdates durchgeführt haben, können sie noch erfolgreich Schadensersatz aufgrund der Abgasmanipulationen verlangen.
Oberlandesgericht Stuttgart spricht Differenzschaden in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu
In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart einem Kläger, der einen Mercedes-Benz E 350 CDI im Jahr 2015 gebraucht gekauft und 2022 wieder verkauft hat, einen Differenzschadensersatz in Höhe von 3.895,- Euro nebst Zinsen zugesprochen. Dabei handelte es sich um einen Differenzschaden in Höhe von 10 % des Kaufpreises. Der Kläger konnte nachweisen, dass sein Fahrzeug mit dem Motor Typ OM 651 ausgestattet war und eine illegale Abschalteinrichtung enthielt.
Das Gericht entschied, dass das Durchführen eines Softwareupdates den Schadensersatzanspruch nicht mindert. Dies ist eine bedeutende Entscheidung, da viele betroffene Fahrzeughalter nach Bekanntwerden des Abgasskandals Softwareupdates durchführen ließen, um ihre Fahrzeuge weiterhin nutzen zu können.
Landgericht Stuttgart verweist Fall an OLG Stuttgart
Ein weiterer Fall betrifft einen Mercedes GLK 200 CDI, der 2014 neu gekauft wurde. Auch dieses Fahrzeug ist mit dem Motor Typ OM 651 ausgestattet und enthält nach Ansicht des Oberlandesgerichts illegale Abschalteinrichtungen, welche zu verschiedenen Schäden für die betroffenen Fahrzeughalter führen. Nachdem die Klage in erster Instanz erfolglos blieb, legten die Betroffenen Berufung ein. Die Fälle wurden zur weiteren Prüfung an das OLG Stuttgart verwiesen. Die Haltung des OLG Stuttgart stärkt erneut die Verbraucherrechte betroffener Fahrzeughalter und zeigt die verbraucherfreundliche Rechtslage im Abgasskandal, besonders nach jüngsten Grundsatzurteilen vor dem BGH.
Hoffnung für Verbraucher nach Unterstützung durch BGH und EuGH Urteile
Die jüngsten Abgasskandal-Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bieten eine starke Basis für verbraucherfreundliche Entscheidungen in entsprechenden Fällen. Diese höchstrichterlichen Entscheidungen stärken Verbrauchern den Rücken und setzen klare Maßstäbe für die rechtliche Bewertung von Abgasskandalfällen.
Unsere Kanzlei steht betroffenen Fahrzeughaltern beratend zur Seite und unterstützt sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Sollten Sie Fragen zu Ihrem individuellen Fall haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.