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Urteilssammlung

PKV Beitragserhöhung unzulässig - LG Memmingen verpflichtet DKV zu Rückzahlung

Az. 22 O 1149/22

Unzulässige Beitragserhöhung - Private Krankenversicherung DKV muss Prämien zurückzahlen.

Obwohl private Krankenversicherungen strikte Vorgaben bei den Anpassungen ihrer Beiträge beachten müssen, treffen bei Versicherten immer wieder Schreiben ein, welche Beitragserhöhungen ankündigen ohne diese ordnungsgemäß zu begründen. Im vorliegenden Fall wurde die DKV Deutsche Krankenversicherung AG auffällig. Sie hatte nach Sicht des Landgerichtes Memmingen unrechtmäßig seine Beiträge erhöht und ist nun zu Rückzahlungen verpflichtet.

Bereits 2017 kündigte die DKV in einem Schreiben an, dass die monatlichen Prämien des Klägers in Zukunft höher ausfallen werden. Unter anderem bereitete die DKV darauf vor, dass die Beiträge des privat versicherten Klägers in dem Tarif BestMed Komfort BM4/3 erhöht werden. Auch weitere Tarife (ua. UNI, G25, ZD1) der DKV wurden in dem Zeitraum zwischen 2017 und 2021 teurer.

Der Kläger akzeptierte dies zunächst und zahlte die gestiegenen Beiträge im monatlichen Turnus anstandslos an die DKV.

Bei der späteren Überprüfung stellte sich jedoch heraus, dass die Schreiben deutliche Mängel aufwiesen: So ließ sich anhand der Mitteilungen für den Kläger bspw. nicht erkennen, auf welche Berechnungsgrundlage sich die Beitragsanpassungen berufen. Die Versicherung nannte keinen ausreichenden Grund für die Erhöhung. Für derartige Beitragsanpassungen gelten spezielle rechtliche Anforderungen. So müssen die privaten Krankenversicherungen nachweisen, dass bestimmte Veränderung wie z.B. umfangreichere Versicherungsleistungen oder eine gestiegene Sterbewahrscheinlichkeit die Anpassung erfordern.

Aus diesen Gründen entschied das Landgericht Memmingen: Die DKV ist aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung zu Rückzahlungen verpflichtet. Zudem muss die private Krankenversicherung auch den Nutzen, den sie aus den unzulässig erhöhten Beiträgen zog, an den Kläger abgeben.

Der Fall zeigt, dass es sich für privat Versicherte durchaus lohnen kann, gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen vorzugehen. Sollten Sie sich bei den Erhöhungen Ihrer Versicherung unsicher sein, prüfen wir die Schreiben gerne für Sie.

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