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Urteilssammlung

Audi AG muss für den Skandalmotor EA 897 in KFZ von Volkswagen haften.

7 O 2986/20

Gehäufte Urteile gegen die Audi AG im Abgasskandal. Der Automobilhersteller muss für seine manipulierten Motoren die Folgen tragen, auch wenn diese in Autos von anderen Automarken verbaut wurden.

In einer Verhandlung, die am 09.04.21 am OLG Osnarbrück stattfand, wurde die Audi AG zu einer hohen Zahlung an den Kläger verpflichtet. Der Halter eines VW Touaregs mit einem Turbodieselmotor mit der Bezeichnung EA 897 klagte gegen den Konzern. Das KFZ war von einer bundesweiten Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamtes im Jahre 2017 betroffen. Die Rückrufaktion wurde gestartet durch einen Beschluss der Bundesbehörde demzufolge der besagte Motor wissentlich mit rechtswidrigen Abschalteinrichtungen entwickelt wurde.

Die Richter am OLG Osnabrück verpflichteten den Automobilkonzern zu einer Zahlung an die klagende Seite von 47.000 €. Diese Summe setzt sich aus dem Kaufpreis von 57.500 € und einem Betrag für die Nutzung des KFZ zusammen. Diese Summe muss ausgezahlt werden, sobald die Rückgabe des Fahrzeugs an den Automobilhändler erfolgt ist. Außerdem muss der Audi-Konzern die gerichtlichen Aufwendungen und die Anwaltskosten der Klägerin tragen.

Laut dem KBA hat der verbaute Motor mehr als eine Kontrollfunktion der Emissionswerte im Motor integriert, die als illegal deklariert wurden. Motoren des Modells EA 897, welche sich im Betrieb auf einem Prüfstand befinden, regulieren automatisch die Emissionsmenge auf einen niedrigeren Wert. Diese automatisierte Einrichtung beeinflusst so die gemessenen Abgaswerte und dem Prüfsystem wird eine bessere Emissionsleistung vorgetäuscht, als das KFZ im Normalbetrieb aufweisen könnte.

Erfolgreiche Verfahren für KlägerInnen gegen Automobilkonzerne wie Audi sind keine Seltenheit mehr. Viele Urteile wurden und werden noch immer für FahrzeughalterInnen entschieden, die Fahrzeuge mit verbauten Skandalmotoren erworben haben.

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