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Urteilssammlung

Beitragserhöhung erstattet: LG Ingolstadt entscheidet gegen Concordia Versicherung

21 O 1896/22

Regelmäßig erhöhen Private Krankenversicherungen ihre Beiträge, ohne dabei auf die rechtlichen Vorgaben für derlei Erhöhungen zu achten. So auch in dem vorliegenden Fall. Hier erhielt ein Kläger - Mitglied bei der privaten Krankenversicherung Concordia - zu viel gezahlte Beiträge in Höhe von 5600 Euro plus Zinsen erstattet. Darüber hinaus wurden diverse Vertragsanpassung durch das Urteil nichtig, wodurch der Kläger auch in Zukunft wieder nur seinen ursprünglichen Beitrag aus dem Jahr 2013 zahlen muss.

Im Laufe der Zeit erhöhte Concordia regelmäßig die Beiträge des Klägers, welche dieser stets fristgemäß zahlte. Genauere Prüfung der Verträge zeigte aber: Viele Erklärungen zu den Erhöhungen enthielten rechtlich unwirksame Klauseln. Die Tarife AV3, SV2 und ZV1 der Concordia Versicherung sind betroffen.

Concordia wiederum verpasste die gesetzliche Frist für die Verteidigung, wodurch das Landgericht Ingolstadt ein Versäumnisurteils aussprach und des Klägers Recht auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge anerkannte. Zuzüglich der Zinsen muss Concordia auch den Nutzen, welcher durch die unrechtmäßigen Beitragserhöhungen entstand, gegenüber dem Kläger begleichen

Auch andere Versicherungen betroffen

Bei den privaten Krankenversicherungen sind häufig Musterverträge im Einsatz - bei unrechtmäßigen Beitragserhöhungen handelt sich also selten um Einzelfälle. Privat Versicherte sollten diesbezüglich ihre Verträge prüfen lassen. Die Versicherungen müssen ihre Beitragsanpassungen genau begründen und dabei auf wesentliche Änderungen der relevanten Berechnungsgrundlagen (Sterbewahrscheinlichkeit, Versicherungsleistungen) eingehen. Floskelhafte und ungenaue Angaben reichen in vielen Fällen nicht aus, um die Beitragserhöhungen vor Gericht zu rechtfertigen. Gerne prüfen wir die Schreiben Ihrer Versicherung.

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