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Urteilssammlung

BGH urteilt verbraucherfreundlich für Bausparer

XI ZR 551/21

Bausparer dürfen sich nach neuem BGH Urteil freuen. Kontogebühren können zurückgefordert werden.

Hunderte von Euro können sich Bausparer nun zurückholen. Grund dafür ist ein bahnbrechendes Urteil am BGH. Für die Verwaltung der Konten nehmen Bausparkassen von ihren Kunden regelmäßige Gebühren. In der Ansparphase wirkt sich das durch geringe Sparzinsen nachteilig auf die Verbraucher aus. Für die Kosten der Kontoführung sind die Bausparkassen nun selbst verantwortlich - besonders deshalb, weil KundInnen für ihren Bausparvertrag eine Abschlussgebühr zahlen und eine regelmäßige Verwaltungsgebühr eine weitere Abwälzung von Unternehmenskosten bedeutet.

Bausparer haben nun die Möglichkeit, die Verwaltungskosten der letzten 3 Jahre zurückzufordern, so lange Sie sich noch in der Ansparphase des Bausparvertrags befinden. In der zweiten Phase des Bausparens - die beginnt sobald der Bausparvertrag "voll bespart" ist und abgerufen werden kann - ist eine Verwaltungsgebühr für die Konten schon seit 2017 verboten.

Sind Sie sich unsicher, inwiefern Sie berechtigt sind Ihre Gebühren zurückzufordern, kontaktieren Sie unsere AnwältInnen. Wir beraten Sie gerne zu rechtlichen Schritten bezüglich Ihres Bausparvertrags.

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