Der bayrische Automobilhersteller BMW wurde vom LG Heilbronn zu Schadensersatz verpflichtet.
BMW muss sich im Abgasskandal verantworten und Schadensersatz zahlen.
Der Automobilproduzent BMW aus dem Süden Deutschlands wird im Kontext mit dem Abgasskandal eher selten erwähnt. Dennoch wurde die BMW AG im Abgasskandal schon mehrmals vor Gericht zu Schadensersatz verurteilt. Auch im verhandelten Fall, mit dem Aktenzeichen (9 O 62/20), hat das LG Heilbronn ein verbraucherfreundliches Urteil verkündet.
Die Gesamtsumme, die BMW an die Klagepartei zahlen muss, beläuft sich auf 16.395,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent. Die Begründung für das Urteil ist die vorsätzliche sittenwidrige Täuschung, welche die BMW AG am Halter des Fahrzeugs begangen habe. In der Verhandlung wurde dargelegt, dass der Hersteller im KFZ des Halters eine Abschalteinrichtung verbaut habe, die im regulären Straßenverkehr eine potenzierte Abgasmenge ausstößt als das Fahrzeug auf einem Prüfstand aufweise. Das Fahrzeug nutzt eine an den Zyklus von Prüfständen angepasste Schadstoffregulierung und reduziert diese auf einen weitaus niedrigeren Wert, sobald sich das Fahrzeug im Prüfzyklus befindet. Diese eigens zur Täuschung entwickelte Steuerungstechnologie in Dieselfahrzeugen ist auch von anderen Automobilherstellern eingesetzt worden und war schon mehrfach Gegenstand in Verhandlungen am BGH zum Thema Abgasskandal.
Der Richter am LG Heilbronn sah die Argumentation der klagenden Partei als schlüssig an und urteilte gegen den Automobilhersteller. Grund sei dafür auch, die nicht substantiierte Gegenargumentation der BMW AG zur Notwendigkeit der Funktion der Abschalteinrichtung im besagten Fahrzeug. Der Kläger erhält den Schadensersatz gegen Rückgabe seines 2015 erworbenen BMW-Diesel an den Hersteller.
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