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Urteilssammlung

LG Mönchengladbach: Volkswagen EA 288 sorgt vor Gericht für Furore

Az. I-9 U 63/20

Wieder einmal ist der Volkswagen-Konzern in ein Verfahren verwickelt, in welchem ein Audi-Fahrzeug Streitgegenstand ist. Die Verantwortung in diesem Fall trägt der Mutterkonzern der Audi AG.

Mit immer mehr Verurteilungen hat der VW-Konzern vor deutschen Gerichten zu kämpfen. Nach internationalen Strafzahlungen, beispielsweise in den USA, schnüren deutsche Gerichte die Schlinge für den Motorenproduzenten immer enger - teure Schadensersatzzahlungen sind die Folge für VW, zum Vorteil von betroffenen Fahrzeughaltern im Dieselskandal.

Das Mönchengladbacher Landesgericht hat, wie viele weitere Gerichte, den Volkswagen-Konzern im Abgasskandal zur Rechenschaft gezogen. Nach Auffassung der Klagepartei trägt VW die Schuld an einer illegalen Abgasmanipulation in einem vom Audi produzierten Fahrzeug. Die Klägerin hatte im Februar 2016 einen gebrauchten Audi A3 Sportback 2.0 TDI, mit einem Kilometerstand von 7.550 Kilometern, für 30.000€ erworben. Im Zuge des seit 2015 bekannt gewordenen Dieselskandal, ist auch der Motor EA 288 von Gerichten aller Ebenen als ein manipulierter Motor eingestuft worden. Dieser wurde unteranderem im besagten Fahrzeug verbaut.

Die Klägerin sah sich geschädigt und wolle den Motorenhersteller zur Verantwortung ziehen. Argumentiert hat die rechtliche Vertretung der Klägerin, dass die technische Entwicklung des Motors darauf ausgelegt sei, die Abgaswerte zu manipulieren. Folglich erkenne der Motor, sobald sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet und drosselt den Abgasausstoß. Dieses Vorgehen ist laut der deutschen Justiz als illegal einzustufen. Im Verfahren am LG Mönchengladbach war der richterliche Vorstand der selben Meinung und sprach die Volkswagen AG schuldig. Der Konzern habe durch den Verkauf des Fahrzeugs eine sittenwidrige Täuschung begangen und zum eigenen finanziellen Vorteil gehandelt, auf Kosten Ihrer Kundin.

Das Landgericht sprach der Klägerin Schadensersatzansprüche zu und verpflichtete den Motorenhersteller zu einer Zahlung an die Klägerin in Höhe von 18.196€ nebst Zinsen in Höhe von 5%.

Wenn Sie auch vom Dieselskandal betroffen sind und ein Fahrzeug von Audi besitzen, sollten Sie sich schnellstmöglich mit unseren Anwälten in Verbindung setzen. Ende des Jahres 2022 entfallen die Schadensersatzansprüche im Dieselskandal für Audi-Fahrzeuge. Unsere Anwälte prüfen Ihre Ansprüche und Chancen für ein Verfahren im Abgasskandal.

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