LG Stade verurteilt Fiat Chrysler Automobiles zu Schadensersatzzahlung
Zweites Urteil im Abgasskandal gegen Fiat Chrysler Automobiles gefallen. Besitzer von Wohnmobilen mit Fiatmotoren haben gute Chancen.
Seit neuestem steht auch Fiat in der Kritik ihre Motoren mit Abschalteinrichtungen zur Veränderung und Täuschung der Abgaswerte ausgestattet zu haben. Folgend auf ein Urteil des Landesgerichts Koblenz vom 01.03.21 ist nun das zweite Urteil zugunsten eines Klägers gesprochen worden.
Der Automobilkonzern Fiat Chrysler Automobiles wurde am 15.04.21 unter dem Aktenzeichen Az. 2 0 12/21 vom Landesgericht Stade zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt. Der Halter eines Wohnmobils mit Fiatmotor bekam diese zugesprochen aufgrund eines Versäumnisurteils, da sich der Automobilhersteller im Gerichtsverfahren nicht äußerte. Der Kläger konnte argumentieren, dass die Abschalteinrichtung in seinem Wohnmobil der Marke Forster gezielt zur illegalen Täuschung bei Abgaskontrollen verbaut wurde. So schaltet sich diese nach jedem Motorenstart ein und reguliert die Abgaswerte auf die Euro 6 Norm herunter. Nach etwa 20 Minuten wird die Einrichtung im Motor automatisch deaktiviert. Mit diesem Vorgehen werden bei den Abgasmessungen gefälschte Messwerte produziert, die mit absoluter Kenntnis des Autobauers ausgezeichnet werden.
Wie der Fernsehsender das Erste in der Sendung Plusminus am 21.04.21 berichtete sind besonders Wohnmobile mit Fiatmotoren aus den Jahren 2016 bis 2019 mit der Abgas Norm Euro 5 und Euro 6 betroffen. Selbst öffentliche Behörden haben den Verkauf dieser Fahrzeuge nicht verhindert, obwohl die Details bekannt waren. Derzeit wird von der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen den Konzern wegen Verdacht auf Betrug ermittelt. Kunden sollen bei der Anschaffung der preislich hochsegmentierten Wohnmobile wissentlich getäuscht worden sein. Die beiden Urteile ebnen den Weg für weitere Schadensersatzklagen gegen die verantwortlichen Unternehmen.