Manipulierte Motoren in Porsche-Fahrzeugen kommen Audi vor dem OLG Düsseldorf nicht zugute.
OLG Düsseldorf zieht Audi AG als Produzent für manipulierte Porschemotoren zur Rechenschaft. Der Audi Konzern wird verpflichtet Schadensersatz an eine Halterin eines Porsche Cayennes zu zahlen.
Illegale Abschalteinrichtungen sind für Fahrzeughersteller vor Gericht immer noch ein Genickbruch. Viele Urteile fallen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verbraucherfreundlich aus. Die vielen verhandelten Präzedenzfälle an deutschen Gerichten zeigen, dass es im Abgasskandal immer wieder zu einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung kommt. Für geschädigte PKW oder Wohnmobilbesitzer kann es sich demnach durchaus lohnen, gegen die Verantwortlichen rechtlich vorzugehen.
OLG Düsseldorf (Az. I-6 U 23/20 am 09.12.2021) - In zweiter Instanz entscheidet das OLG, dass die Audi AG die alleinige Schuld an einem manipulierten Motor in einem Porsche Cayenne trägt. Das LG Wuppertal urteile zuvor eine anteilige Schuld von Porsche AG und dem Audi Konzern. Der Grund für das leicht abgeänderte Berufungsurteil sei die schon bei der Entwicklung und Herstellung geplante Täuschung von Käufern mit illegal ausgelieferten Motoren. Die Porsche AG trifft infolgedessen keine Schuld.
Die Klage der Halterin erfolgte aufgrund des öffentlichen Rückrufs des Kraftfahrt Bundesamtes von Fahrzeugen mit einem 3.0 Liter V6 TDI Motor Euro 6. Laut dem KBA sind Fahrzeuge mit diesem Motorentyp mit einer falschen Umweltklassifizierung ausgezeichnet worden und erfüllen im Normalbetrieb nicht die vorgeschriebenen Anforderungen. Die Fahrzeuge nutzen eine manipulative Motorentechnik, die es den Fahrzeugen ermöglicht zu erkennen, wenn diese sich auf einem Prüfstand befinden. Während dem Prüfverfahren wird die Abgasmenge von einer Software zur Motorensteuerung so optimiert, dass die Prüfergebnisse der Fahrzeuge Werte anzeigen, die im Normalbetrieb so gut wie nie erreicht werden können.
Diese sogenannte Abschalteinrichtung hat das KBA als illegal deklariert, wodurch Fahrzeugen mit dem zutreffenden Motor eine Entziehung der Zulassung droht. Die klagende Partei brachte hervor, dass wenn beim Kauf des Fahrzeugs die Informationen über die Abschalteinrichtungen und mögliche Konsequenzen bekannt gewesen wären, dann hätte kein Abschluss für einen Kaufvertrag stattgefunden.
Das Urteil des OLG Düsseldorf bestätigte den Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz durch eine sittenwidrige Schädigung der Audi AG. Das Fahrzeug muss an den Händler zurückgegeben werden und die Klägerin erhält im Austausch die Kaufsumme, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die zurückgelegten Kilometer, zurück.