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Urteilssammlung

Sieg für LUTZ Rechtsanwälte! Daimler muss Schadensersatz zahlen

17.07.2021, 14 O 489/20

LUTZ Rechtsanwälte erstreiten Sieg gegen Daimler im Abgasskandal. Urteil des LG Stuttgart: Kläger erhält 19.200,00 Euro Schadensersatz.

In einem aktuellen Fall konnte die Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte einen weiteren Sieg gegen die Daimler AG im Abgasskandal erstreiten. Das Unternehmen musste der Klagepartei Schadensersatz wegen dem Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen in dem betreffenden Fahrzeug zahlen, so die Entscheidung des Landgerichtes Stuttgart. Zudem wurde Daimler dazu verurteilt, vorgerichtliche Anwaltskosten der Klagepartei freizustellen.

Es handelte sich bei dem Fahrzeug um einen gebrauchten Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit einem Kilometerstand von 58.000 Kilometern. Der Kaufpreis lag bei 23.300,00 Euro, welcher über einen längeren Zeitraum finanziert und vollständig abbezahlt wurde.

Das Landgericht Stuttgart stellte mitunter fest, dass die Abschalteinrichtung im betroffenen Fahrzeug temperaturabhängig agiert. Die Problematik des sogenannten Thermofensters wurde rechtlich bereits viel diskutiert und letztlich sogar vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig befunden. Für den Schadensersatz wurde ein Streitwert von bis zu 19.200,00 Euro festgelegt.

Den Klägervortrag hielt das Gericht für vollkommen ausreichend. Daimler konnte hingegen nicht belegen, dass die Verantwortlichen von der unrechtmäßigen Funktion der Abschalteinrichtung keine Kenntnis hatten.

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