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Urteilssammlung

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein erklärt VW Typengenehmigung für illegal.

Az. 3 A 113/18

Nachdem der deutschen Umwelthilfe (DUH) zuletzt gerichtlich das Recht zur Klage gegen Typengenehmigungen des Kraftfahrtbundesamtes erteilt wurde, liegen mittlerweile die ersten Ergebnisse vor. Laut eines aktuellen Urteils des Schleswig-Holsteiner Verwaltungsgerichtes ist bspw. die Freigabe, welche das KBA für mit dem Abgasskandal zusammenhängende Softwareupdates erteilte, illegal und in der Folge nichtig. Ebenso hätte das KBA bspw. den VW Golf Plus TDI mit EA 189 Motor nach Ansicht des Gerichtes nicht freigeben dürfen.

Gegenstand der Entscheidung sind die sog. Thermofenster. Vorrichtungen, welche die Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen abhängig von der Außentemperatur steuern. Die Problematik besteht darin, dass die Grenzwerte der Thermofenster i.d.R. so eingestellt sind, dass eine ausreichende Abgasreinigung zwar bei der Typenprüfung, im tatsächlichen Straßenbetrieb allerdings nur selten aktiv ist.

Zwar können derartige Thermofenster bspw. aus technischen Gründen von Nöten sein - Hersteller nennen an dieser Stelle gerne die schonende Funktion für den Motor - dass diese Begründung vor Gericht jedoch wenig Wirkung zeigt, ist an den verschiedenen Grundsatzurteilen des Europäischen Gerichtshofes zu erkennen, welcher entsprechende Thermofenster bereits als illegale Abschalteinrichtungen bezeichnet hat. Abschalteinrichtungen, wie das hier beschriebene Thermofenster, sind laut Aussage des EuGh nur zulässig, wenn das System zum Schutz vor schwerwiegenden Gefahren dient.

Nach Ansicht der DUH ist die Entscheidung des Gerichts ein maßgebliches Grundsatzurteil für weitere Fälle - zahlreiche Verfahren zwischen DUH und KBA sollen folgen. Sollten diese dem aktuellen Trend der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung folgen, könnte auf VW ein weiterer Rückruf in millionenhöhe zukommen.

DUH Chef spricht von "Diesel-Kartell"

Auch weitere Automobilhersteller befinden sich derzeit im Visier der DUH: Dazu zählen Mercedes Benz, BMW, Porsche, Audi und weitere Hersteller, welche in der Vergangenheit durch den Einbau von ähnlich funktionierenden Abschalteinrichtungen aufgefallen sind.

Um die bestehenden Mängel zu beheben, bieten die Hersteller mitunter Software-Updates an. Wie am vorliegenden Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig-Holstein zu erkennen ist, sind diese allerdings mit Vorsicht zu genießen. Das in diesem Fall unrechtmäßig vom KBA zugelassene Software-Update entfernt zwar bestimmte Abschalteinrichtungen, installiert dafür jedoch weitere, ähnlich problematische Einrichtungen (Thermofenster).

Darüberhinaus ist die Durchführung entsprechender Updates allerdings mit diversen Nachteilen verbunden. Auf Fahrzeughalter kommen Wertverluste, erhöhter Verschleiß und Leistungseinbußen zu.

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