Weiteres Urteil gegen den FCA-Konzern im Abgasskandal
Der italienische Automobilhersteller Fiat Chrysler wird von deutschen Gerichten im Abgasskandal zur Rechenschaft gezogen.
Ein weiterer Fall im Abgasskandal gegen Fiat zeigt eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung für Besitzer von Wohnmobilen mit verbauten Fiat-Skandalmotoren. Die Verhandlung fand im Rahmen einer Klage eines Besitzers eines Wohnmobils mit der Modellbezeichnung Challenger 398 XLB statt. Die Grundlage für die Anschuldigungen ist die vom Kraftfahrt-Bundesamt belegte Manipulation von Fiatmotoren, die in Wohnmobilen des verhandelten Typs verbaut wurden.
Rechtswidrige Abschalteinrichtungen sorgen bei besagtem Modell für eine frühzeitige Abschaltung der Abgasnachbehandlung im Motorraum. Das führt auf Prüfständen zwangsläufig zu einer fehlerhaften Emissionsmessung. Halter von betroffenen Wohnmobilen haben dadurch zum Beispiel beim Wiederverkauf Ihrer KFZ große Nachteile, da die falsche Abgasnormauszeichnung eine Preisminderung bedeuten kann. Besonders da die manipulierten Motorentypen mittlerweile immer bekannter sind.
Im Verfahren wurde vom Rechtsbeistand des Klägers Schadenersatz gefordert. Dieser wurde der klagenden Seite von den Richtern am LG Görlitz aufgrund eines Versäumnisurteils zugesprochen. FCA hat sich zur Verhandlung bisher nicht geäußert. Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der Historie im Abgasskandal ist aber stark davon auszugehen, dass der Automobilhersteller wenig Chancen hat, das Urteil zu kippen.