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Fahrzeug

Zu schnell, geblitzt, was nun?

Alte Bußgelder: Gültig bis 8. November 2021
Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
In einem verkehrsberuhigten Bereich mit PKW schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren (nicht mehr als 10 km/h zu schnell) 15 € - -
In einem verkehrsberuhigten Bereich mit PKW schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren (nicht mehr als 10 km/h zu schnell) 15 € - -
Keine Anpassung der Geschwindigkeit bei: Schlechten Sichtverhältnissen, Bahnübergängen oder anderweitig besonderen Verhältnissen im Straßenverkehr 100 € 1 -
Keine Anpassung der Geschwindigkeit bei: Schlechten Sichtverhältnissen, Bahnübergängen oder anderweitig besonderen Verhältnissen im Straßenverkehr 100 € 1 -
21-25 km/h 80 € 1 -
21-25 km/h 115 € 1 -
16-20 km/h 70 € - -
16-20 km/h 35 € - -
bis 10 km/h 30 € - -
bis 10 km/h 15 € - -
11-15 km/h 50 € - -
11-15 km/h 25 € - -
26-30 km/h 100 € 1 1 Monat
26-30 km/h 180 € 1 1 Monat
31-40 km/h 160 € 2 1 Monat
31-40 km/h 260 € 2 1 Monat
41-50 km/h 200 € 2 1 Monat
41-50 km/h 400 € 2 1 Monat
51-60 km/h 280 € 2 2 Monate
51-60 km/h 560 € 2 2 Monate
61-70 km/h 480 € 2 3 Monate
61-70 km/h 700 € 2 3 Monate
über 70 km/h 680 € 2 3 Monate
über 70 km/h 800 € 2 3 Monate

Ich wurde geblitzt, was nun?

In der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) stehen sämtliche Regeln für alle, die am Straßenverkehr teilnehmen. Dadurch wird im Straßenverkehr Sicherheit gewährt und dafür gesorgt, dass Verkehrsteilnehmer besser miteinander auskommen. Wer gegen die vorgegebenen Regeln und Vorschriften verstößt, auf den kommen entsprechende Strafen und Bußgelder zu. Zu schnelles Fahren ist eine der häufigsten Ordnungswidrigkeiten im deutschen Straßenverkehr.

Wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden

Kleine Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten gemeinhin als normal und regelmäßig werden Fahrer auch mit deutlich höherem Tempo als erlaubt geblitzt. Das Rasen wird in Deutschland verhältnismäßig oft mit Fahrverboten, Punkten und Bußgeldern bestraft. Wenn Sie geblitzt wurden gibt es in den meisten Fällen folgende Möglichkeiten: 

  1. Sie als Fahrzeughalter bekommen einen Anhörungs- bzw. Zeugenfragebogen von der Bußgeldstelle
  2. Sie werden direkt am Ort des Geschehens angehalten und bekommen das Messergebnis vor Augen gehalten. 

Senden Sie den Bogen nicht ausgefüllt zurück, wird die örtliche Polizei von der Bußgeldstelle kontaktiert. Diese hat dann die Aufgabe, den Fahrer auf dem Blitzerfoto ausfindig zu machen. 

Geblitzt worden - Diese Strafen können auf Sie zu kommen

Wenn Sie geblitzt wurden und Sie den Anhörungsbogen ausgefüllt zurückgeschickt haben, wird die Bußgeldstelle Ihnen einen Bußgeldbescheid schicken. Dieser beschreibt, welchen Verstoß Sie begangen haben und teilt Ihnen die entsprechenden Strafen mit, die auf Sie zu kommen.

Sind sie beispielsweise zu schnell gefahren, wird Ihnen der Bußgeldbescheid eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorwerfen und das dafür fällige Bußgeld und eventuelle weitere Strafen ankündigen. Im folgenden wird genauer auf die einzelnen Bußgelder für Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit eingegangen. Sollten sie an einer roten Ampel geblitzt worden sein, können Sie sich hier auf unserer speziellen Themenseite für Rotlichtverstöße über die jeweiligen Bußgelder informieren.

Fahrer in der Probezeit müssen sich wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch an die vorgeschriebenen Regeln halten. Da für sie aber ein angepasstes Strafmaß besteht, sollten sie ein besonderes Augenmerk auf die Vorschriften StVO legen. Was passiert, wenn Sie in der Probezeit geblitzt wurden lesen Sie hier!

Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Je nachdem wie schnell Sie gefahren sind, werden die Beträge, die von Ihnen verlangt werden, unterschiedlich ausfallen. Sind Sie innerorts zu schnell gefahren und dabei geblitzt worden, kommt ein anderes Bußgeld auf Sie zu, als wenn Sie die Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts begangen haben. Es gilt zusätzlich die Regel: Je mehr die beim Blitzer gemessene Geschwindigkeit die erlaubte Höchstgeschwindigkeit übersteigt, desto mehr muss gezahlt werden.

Bei marginalen Geschwindigkeitsüberschreitungen sind die Bußgelder verhältnismäßig gering: Wer nur bis 10 km/h zu schnell gefahren ist, zahlt außerorts etwa 20 Euro. Wenn die erlaubte Geschwindigkeit allerdings mit 70 km/h oder mehr übertroffen wurde, kann das Bußgeld bis zu 680 Euro betragen. Kraftfahrzeuge, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen, werden für Geschwindigkeitsüberschreitungen noch stärker bestraft. 

Fahranfänger müssen zwar nicht mehr zahlen als erfahrenere Verkehrsteilnehmer, wenn sie geblitzt werden, dabei kommen aber andere Folgen auf sie zu. Wer in der Probezeit mit über 20 km/h zu viel geblitzt wurde, hat damit einen A-Verstoß begangen und muss sich mit Punkten, Fahrverboten, Bußgeld und einem Aufbauseminar abfinden. Auch die Probezeit selbst verlängert sich nach einem solchen Verstoß auf vier Jahre.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Wo Sie geblitzt wurden, kann einen Unterschied für das Bußgeld machen, das folgend auf Sie zu kommt.  Außerorts gelten meist weniger strenge Regelungen. Generell liegt die Höchstgeschwindigkeit außerhalb von geschlossenen Ortschaften bei 100 km/h.

Bußgelder werden außerorts bereits fällig, wenn Sie mit mehr als 10 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt wurden. Misst der Blitzer außerorts eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h, erhalten Sie neben dem Bußgeld von 70 Euro auch einen Punkt in Flensburg. Wer in einem Jahr mehrmals geblitzt wurde und dabei wiederholt zwischen 26 und 40 km/h schneller gefahren ist als erlaubt, erhält neben einem Bußgeld und Punkt in Flensburg auch ein Fahrverbot, das einen Monat andauert. Wird noch schneller gefahren - also ab 41 km/h über der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit - muss der Führerschein auch schon beim ersten Verstoß für einen bis drei Monate abgegeben werden. Im schlimmsten Fall muss bei der Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts ein Bußgeld von 600 Euro gezahlt werden. Das fällt an, wenn das vorgesehene Tempolimit mit mehr als 70 km/h übertroffen wurde.

Autobahn: Welche Geschwindigkeit ist erlaubt?

Wer Kraftwagen fährt, sollte sich auf Autobahnen an die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h halten. Ist allerdings keine andere Höchstgeschwindigkeit beschildert, gelten die 130 km/h nur als Empfehlung und nicht als maximal erlaubte Obergrenze. Diese Regel wird selbstverständlich aufgehoben, sobald eine Höchstgeschwindigkeit beschildert wird. 

Auf deutschen Autobahnen darf abschnittsweise auch schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gefahren werden.

Geschwindigkeitsüberschreitung Autobahn bei nasser Fahrbahn

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Zu schnell fahren birgt innerorts besonders große Risiken. Deswegen wird innerhalb von Ortschaften auch etwas strenger mit Rasern umgegangen, als außerorts. Das lässt sich bereits an den Bußgeldern erkennen, die von vornherein höher angesetzt sind. 

Die Höchstgeschwindigkeit innerorts liegt bei 50 km/h. Fahrer die in einem Bereich von weniger als 21 km/h geblitzt wurden, zahlen in der Regel nur zwischen 15 und 35 Euro Bußgeld. Aber schon wer die vorgeschriebene Geschwindigkeit um über 20 km/h überschreitet, muss sich auf ein Bußgeld von 80 Euro gefasst machen. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung in dieser Höhe fällt zudem ein Punkt in Flensburg an. Die neuen Regelungen der StVO-Novelle sehen für Fahrer, die mit 21-25 km/h geblitzt wurden, auch bereits ein Fahrverbot von einem Monat vor. Wegen einem Formfehler sind diese neuen Regelungen allerdings noch nicht gültig.

Je schneller gefahren wurde, desto härter fallen auch die Strafen aus. Innerorts wird nach der aktuellen Regelung (bis zum Inkrafttreten der StVO-Novelle) erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h ein Fahrverbot angeordnet. Die Bußgelder reichen dann von 160 Euro bis 680 Euro. Letztere fallen an, wenn die Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit mehr als 70 km/h überschritten wurde. Raser dieser Kategorie werden laut Bußgeldkatalog ebenfalls mit einem Fahrverbot von drei Monaten und zwei Punkten in Flensburg bestraft.

Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Schon wenn man beispielsweise innerorts mit über 21 km/h geblitzt wurde, droht ein Fahrverbot von einem Monat. Das bedeutet lediglich, dass der Fahrer während der verordneten Zeit mit keinem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Wer innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Vergehen bereits ein Fahrverbot erhalten hat, muss dem neuen Verbot Folge leisten, sobald der Bußgeldbescheid rechtlich geltend gemacht wurde. Den Führerschein muss der Betroffene dann bei seiner zuständigen Behörde abgeben. Wer schon zwei Jahre oder länger kein Fahrverbot erhalten hat, hat die Möglichkeit, den Zeitraum in dem nicht gefahren werden darf, selbst zu wählen. Es gilt allerdings eine Einschränkung: Fahrer dürfen den Zeitraum nur innerhalb der nächsten vier Monate nach Verhängen der Strafe wählen. 

Sonderfälle

Selbst inner- oder außerorts sind die Bußgelder nicht immer gleich. Werden Fahrer beispielsweise bei besonderen Bedingungen wie bei Nebel geblitzt, erwarten sie dementsprechend angepasste Strafen. Zu diesen besonderen Verhältnissen zählen unter anderem schlechte Sichtverhältnisse und Gefahrenstellen wie Bahnübergänge oder Kreuzungen. Fahrer, die im Winter mit Schneeketten unterwegs sind sollten zudem wissen, dass innerorts wie auch außerorts nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf. 

Etwaige Bußgelder fallen in solchen Situationen höher aus. Der Grund ist, dass vom Autofahrer erwartet wird, seine Geschwindigkeit gemäß der Verkehrssituation anzupassen, um somit das Gefahrenrisiko zu verringern.  Dazu kommt, dass Kinder, hilfsbedürftige und ältere Menschen im Straßenverkehr besonders geschützt werden. Wenn Sie also in einem Gebiet geblitzt wurden, indem Sie diese Personengruppen gefährden, werden die Bußgelder höher ausfallen. 

Nach wie vor sind Geschwindigkeitsüberschreitungen eine der größten Unfallursachen in Deutschland. Dazu kommt, dass viele Fahrer nicht wissen, welche Geschwindigkeit für ihre jeweilige Verkehrssituation angemessen ist. Falls nicht anders beschildert gelten die Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h innerorts und 100 km/h außerorts.

In speziellen Situationen wie bei schlechten Sichtverhältnissen sollte die Geschwindigkeit so angepasst werden, dass innerhalb des Sichtbereiches noch gehalten werden kann. Bei einer Sichtweite von 50 m wird beispielsweise eine Geschwindigkeit von 50 km/h empfohlen. Laut der Straßenverkehrsordnung müssen Fahrer ihr Tempo so anpassen, dass es den Verkehrsbedingungen angemessen ist, ihre Fähigkeiten nicht übersteigt und sie das Fahrzeug zu jedem Zeitpunkt unter Kontrolle haben. 

Wer bei schlechten Sichtverhältnissen mit 21-50 km/h innerorts geblitzt wurde, muss bereits mit einem Fahrverbot rechnen. Außerorts werden mit 26-60 km/h etwas mehr toleriert, bevor die Fahrerlaubnis eingezogen wird. 

Toleranz bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Bei jeder Messung der Geschwindigkeit wird außerdem eine Toleranz abgezogen. Durch diese Toleranz sollen Ungenauigkeiten bei den Messungen des Blitzers ausgeglichen werden. Nicht relevant ist hier, ob bei der Messung tatsächlich Ungenauigkeiten aufgetreten sind. Die Toleranz fällt je nach Geschwindigkeit unterschiedlich aus. 

Unter 100 km/h beträgt der Toleranzabzug 3 km/h bei Lichtschranken-, Radar- und Lasermessverfahren und 5 % oder mindestens 5 km/h für Provida. 

Einspruch erheben

Sind Sie innerorts zu schnell gefahren und wurden geblitzt, landet nach kurzer Zeit vermutlich der Bußgeldbescheid bei Ihnen zu Hause. Doch dieser kann diverse Fehler beinhalten die es Ihnen ermöglichen, Einspruch zu erheben. Als auf das Verkehrsrecht spezialisierte Anwälte kennen wir die üblichen Fehler in den Bußgeldbescheiden und sind mit den Eigenheiten der verschiedenen Messgeräte vertraut. Durch die Aufdeckung solcher Fehler konnten schon zahlreiche Bußgelder abgewendet und Führerscheine gerettet werden.

Gerne prüfen wir Ihren Bußgeldbescheid, um zu beurteilen, ob sich der Einspruch für Sie lohnt. Zögern Sie bei weiteren Fragen nicht, uns zu kontaktieren!

Es ist davon abzuraten, bei Befragungen oder schriftlich Angaben zu machen, die Sie selbst und andere belasten. Wenn dies allerdings nicht der Fall ist, können Sie auch Angaben machen, die Ihnen helfen, zum Beispiel, wenn sie in dem genannten Zeitraum gar nicht am besagten Ort waren, oder wenn sich auf dem Blitzerfoto ein von Ihrem Auto abweichendes Kennzeichen befindet. 

Der Bußgeldbescheid verjährt zudem nach 3 Monaten. Wenn Sie 3 Monate nachdem Sie geblitzt wurden also noch keinen Bescheid erhalten haben, können Sie nicht mehr belangt werden.

Lassen Sie sich beraten

Auch scheinbar richtige Bußgeldbescheide zum Thema Zu schnell, geblitzt, was nun? enthalten häufig Fehler, wodurch sie sich leicht anfechten lassen.

Bei Vorwurf eines Verstoßes gegen die StVO müssen erst hinreichende Beweise vorgelegt werden, bevor Sie belangt werden können. Wenn Sie von Ordnungshütern oder der Polizei befragt werden, bleiben Sie ruhig. Sie sind nicht verpflichtet, Fragen der Behörden zu beantworten und können zu dem Sachverhalt schweigen. Das ist Ihr Recht und kann später auch nicht gegen Sie eingesetzt werden. 

Zu häufig werden anfechtbare Bußgeldbescheide aus Angst akzeptiert. Konsultieren Sie stattdessen unsere auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte. Wir beraten Sie gerne und erörtern mit Ihnen, wie Sie am besten gegen angedrohte Bußgelder oder Strafen vorgehen können. 

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