Rückforderung unzulässiger Arzthonorare in Privatkliniken

Jetzt Rückzahlung sichern!

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab – und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Aktuelle BGH-Urteile bestätigen: Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig, bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Wurden auch Ihnen pauschale Behandlungskosten berechnet?
Dann handeln Sie jetzt und lassen Sie Ihre Abrechnung von uns prüfen.
Wir setzen Ihre Rückforderungsansprüche konsequent durch.

Jetzt anrufen - Verjährung droht

BGH stärkt Patientenrechte

In zwei richtungsweisenden Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Patienten entscheidend gestärkt.

Diese Entscheidungen schaffen klare rechtliche Grundlagen, auf die sich Patienten berufen können.

Typische betroffene Bereiche

Rechtswidrige Pauschalhonorare finden sich häufig in:

  • Privatkliniken und Fachkliniken für ästhetische Medizin
  • Rehabilitations- und Schmerzkliniken
  • Laser- und Cyberknife-Zentren
  • Lipödem- oder Fettabsaugungsbehandlungen
  • Zahn- und Augenoperationen

Wenn Sie dort einen Gesamtpreis gezahlt haben, ohne eine GOÄ-gemäße Einzelabrechnung zu erhalten, sind Ihre Chancen auf Rückforderung hoch.

Was bedeutet das für Sie?

Die Gebührenordnung für Ärzte ist zwingendes Preisrecht (§ 1 GOÄ).
Das heißt: Ärzte und Kliniken dürfen ihre Leistungen nicht pauschal abrechnen.

Eine Honorarvereinbarung ist nur wirksam, wenn sie

  1. vor Behandlungsbeginn schriftlich,
  2. individuell,
  3. mit genauen Leistungsangaben und Gebührenziffern getroffen wurde (§ 2 GOÄ).

Wurde stattdessen ein Pauschalpreis vereinbart, ist die Vereinbarung nichtig (§§ 125, 134 BGB).
Sie haben dann Anspruch auf Rückzahlung nach § 812 BGB, auch wenn die Behandlung bereits abgeschlossen und bezahlt wurde.

Zu viel für Ihre Behandlung gezahlt? - Was Sie jetzt unternehmen können

Immer mehr Privatkliniken und Fachpraxen verlangen pauschale Behandlungskosten – unabhängig von der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Der Bundesgerichtshof hat nun mehrfach entschieden, dass solche Pauschalhonorare unzulässig und damit rechtlich unwirksam sind.

Auch Sie können prüfen lassen, ob Ihnen eine Rückerstattung zusteht.

Ihre Rechte bei unzulässigen Arzthonoraren

Viele Patientinnen und Patienten, die sich in Privatkliniken oder spezialisierten Praxen behandeln ließen, sind von rechtswidrigen Pauschalhonoraren betroffen.
Oft wurden Behandlungskosten als Gesamtbetrag abgerechnet, ohne dass eine korrekte Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgte.

Rückzahlungen sind möglich – auch rückwirkend

Die BGH-Urteile aus dem Jahr 2024 schaffen Klarheit:
Privatkliniken und Ärzte dürfen keine Pauschalpreise vereinbaren.
Bereits gezahlte Beträge können über § 812 BGB zurückverlangt werden, unabhängig davon,
ob die Behandlung erfolgreich war oder nicht.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Jahresende der Zahlung.
Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Ihre Ansprüche sichern.

Vor einer Einigung mit der Klinik rechtlichen Rat einholen!

Bevor Sie auf Schreiben oder Vergleichsangebote der Klinik reagieren,
sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen.
Unsere Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte prüft, ob eine Pauschalabrechnung in Ihrem Fall rechtswidrig war,
und setzt Ihre Rückforderungsansprüche konsequent durch.

Wir analysieren Ihre Rechnungen, bewerten die Erfolgsaussichten und besprechen mit Ihnen gemeinsam die optimale Vorgehensweise. Von der außergerichtlichen Rückforderung bis zur gerichtlichen Geltendmachung.

Ich bin von unzulässigen Arzthonoraren betroffen und wünsche eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte rechnen Sie 5 plus 9.

Aktuelle Urteile zum Thema pauschale Arzthonorare

Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle Urteile und Gerichtsbeschlüsse zum Thema pauschale Arzthonorare.

Jetzt beraten lassen

Wir legen große Aufmerksamkeit auf qualitative Arbeit, wobei die Ausrichtung am Mandantenziel immer im Vordergrund steht.

Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Persönliche Zuverlässigkeit und Kompetenz sind für uns zentrale Säulen.

Rufen Sie jetzt an oder nutzen Sie das Kontaktformular!

0711 205 296 64 - 4

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.