Rechtsglossar
Bußgeldbescheid
Der Bußgeldbescheid dient dazu, eine rechtswidrige und verwertbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, zu ahnden.
Der Bußgeldbescheid enthält die Angaben zur Person und zur Tat, die Beweismittel, die Geldbuße und die Nebenfolgen, vgl. § 66 I OWiG.
Vor allem in Hinblick auf das Verkehrsrecht haben Bußgeldbescheide eine hohe Relevanz. Gem. § 26 III StVG verjährt die Frist zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit, die dem Bußgeldbescheid zugrunde liegt, nach drei Monaten. Die Vollstreckungsverjährung, d.h. die Verjährung der Ordnungswidrigkeit als solche, erfolgt erst nach zwei Jahren.