Rechtsglossar
Terminsvertretung
Eine Terminsvertretung nutzen Anwälte bei auswärtigen Gerichtsterminen. Die Terminsvertreter werden in Anspruch genommen, wenn der Anwalt einen Termin in wahrnehmen kann oder aufgrund der Entfernung eine persönliche Wahrnehmung unwirtschaftlich erscheint.
Die Vergütung bei einer Terminsvertretung ist im RVG (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) geregelt. Eine individuelle Gebührenteilung ist gleichermaßen möglich.