Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Terminsvertretung

Eine Terminsvertretung nutzen Anwälte bei auswärtigen Gerichtsterminen. Die Terminsvertreter werden in Anspruch genommen, wenn der Anwalt einen Termin in wahrnehmen kann oder aufgrund der Entfernung eine persönliche Wahrnehmung unwirtschaftlich erscheint.

Die Vergütung bei einer Terminsvertretung ist im RVG (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) geregelt. Eine individuelle Gebührenteilung ist gleichermaßen möglich.

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Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

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