Rechtsglossar
Arbeitnehmerhaftung
Der Begriff der Arbeitnehmerhaftung bezeichnet die Folgen von Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers bei betrieblicher Tätigkeit.
Zu diesen Pflichtverletzungen zählen sowohl Nichterfüllung oder Schlechterfüllung (z.B. mangelnde Qualität der Arbeit), Schädigung von Personen, sowie auch die Vernachlässigung sonstiger mit der Arbeitsleistung in Zusammenhang stehender Pflichten (z.B. Herausgabepflichten bzgl. Werkzeug, Material oder Geld).
Eine Haftung in vollem Umfang ist unangemessen, wenn der Arbeitnehmer den Schaden nur fahrlässig verursacht hat: Denn eine einzige Unachtsamkeit kann den Arbeitnehmer nach den Regeln des BGB, die keine Haftungsbegrenzung zum Schutz des Arbeitnehmers kennen, in den Ruin führen. Die Rechtsprechung hat daher die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber eingeschränkt.