Rechtsglossar
Bankgebühren
Bankgebühren sind Entgelte, welche die Kreditinstitute den Kunden berechnen.
Die Bankgebühren können von Bank zu Bank unterschiedlich sein. Möglich sind u.a.:
- Entgelte für die Kontoführung
- Entgelte für Ein- und Auszahlungen
- Entgelte für nachträglich erstellte Konto-Auszüge
- Entgelte für von der eigenen Bank verweigerte Einlösung von Lastschriften, Schecks, Daueraufträgen, Überweisungen sowie für Mitteilungen.
Seit der Einführung des Euro - und der Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens - beschäftigt sich nicht mehr nur der deutsche Gesetzgeber, sondern auch der europäische Gesetzgeber mit der Zulässigkeit von einzelnen Bankgebühren.
Zur Zulässigkeit von Bankgebühren hat der BGH erst 2015 entschieden, dass Banken die Kosten von Buchungen, die bei fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsauftrags anfallen, nicht auf ihre Kunden abwälzen dürfen. Dieser Aufwand gehört nämlich zu den bankeigenen Pflichten und würde zu einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden führen.