Rechtsglossar
Enterbung
Was bedeutet Enterbung?
Die Enterbung ist ein Begriff aus dem Erbrecht und bezeichnet den rechtlichen Akt, durch den eine Person von der gesetzlichen Erbfolge oder einem Testament ausgeschlossen wird. Eine Enterbung hat zur Folge, dass die betreffende Person keinerlei Anspruch auf den Nachlass des Erblassers hat.
Im Falle einer Enterbung erhält die betroffene Person nicht den gewohnten Erbteil, sondern es greifen die gesetzlichen Regelungen des Erbrechts oder die Bestimmungen des Testaments. Enterbte Personen haben jedoch unter bestimmten Umständen weiterhin einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil.
Der Pflichtteil ist ein wichtiger Begriff im Zusammenhang mit der Enterbung. Er stellt sicher, dass nahe Angehörige auch bei einer Enterbung nicht vollständig leer ausgehen. Der Pflichtteil entspricht in der Regel der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht den Abkömmlingen und dem Ehegatten des Erblassers zu.
Enterbungen können aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Ein häufiger Grund ist beispielsweise eine gestörte familiäre Beziehung oder ein Zerwürfnis zwischen dem Erblasser und der betroffenen Person. Auch Pflichtverletzungen oder schwere Straftaten gegen den Erblasser können eine Enterbung rechtfertigen.
Wichtige Begriffe:
- Pflichtteil: Der Pflichtteil sichert den nahen Angehörigen trotz Enterbung einen gesetzlich festgelegten Teil des Erbes.
- Testament: Ein Testament ist eine schriftliche Verfügung des Erblassers über die Verteilung seines Nachlasses nach dem Tod.
- Gesetzliche Erbfolge: Wenn kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und bestimmt, wer das Erbe erhält.
Die Enterbung ist ein bedeutender Rechtsakt, der weitreichende Auswirkungen auf die Erbfolge und den Nachlass hat. Es ist ratsam, sich im Falle einer geplanten Enterbung rechtzeitig von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, um mögliche Konflikte und rechtliche Komplikationen zu vermeiden.