Rechtsglossar
Fremdwährungsdarlehen
Ein Fremdwährungsdarlehen liegt vor, soweit ein Darlehen in einem Darlehensvertrag auf eine andere Währung lautet als die Währung in dem der Darlehensnehmer seinen Wohnsitz hat (z.B. ein Darlehen in CHF).
Der Kreditnehmer erhält in anderen Währungsregionen oft günstigere Zinskonditionen. Außerdem kann ein verbesserter Wechselkurs (Eurokurs steigt während der Laufzeit) zum Rückzahlungszeitpunkt den Rückzahlungsbetrag reduzieren.
Risiko von Fremdwährungdarlehen
Schwankende Wechselkurse bergen unkalkulierbare Risiken. Von 2006 bis 2016 (10 Jahre) verlor der Euro gegenüber dem Schweizer Franken knapp 30% seines Werts. Ein Kreditnehmer, der 2006 beispielsweise 200.000 Schweizer Franken (-> 125.000 €) aufgenommen hat müsste 10 Jahre später 182.000 € zurückzahlen; ein Verlust von 57.000 Euro.
Verbraucher sind jedoch besonders geschützt: Sie müssen die wirtschaftlichen Folgen einschätzen können, die sich daraus ergeben, dass bei der Darlehenstilgung ein anderer Kurs (der Devisenverkaufskurs) Anwendung findet als der zur Berechnung des Darlehensbetrags bei dessen Auszahlung herangezogene Kurs (der Devisenankaufskurs).