Rechtsglossar
Mandat
Was ist ein Mandat?
Ein Mandat im Rechtswesen bezieht sich auf die formelle Beauftragung eines Anwalts oder einer Anwaltskanzlei durch einen Mandanten, um juristische Dienstleistungen zu erbringen. Dieser Begriff ist von entscheidender Bedeutung, da er die rechtliche Beziehung zwischen Anwalt und Mandant definiert.
Das Mandat umfasst typischerweise die Vertretung des Mandanten vor Gericht, die Beratung in Rechtsangelegenheiten, die Verhandlung von Verträgen und die allgemeine Rechtsvertretung. Es ist eine vertrauliche und treuhänderische Beziehung, bei der der Anwalt die Interessen des Mandanten nach bestem Wissen und Gewissen wahrnimmt.
Wichtige Begriffe:
- Mandant:Der Mandant ist die Person oder Organisation, die den Anwalt beauftragt und ihm die Vollmacht erteilt, in ihrem Namen rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
- Anwalt:Ein Anwalt ist eine juristische Fachkraft, die eine rechtliche Ausbildung absolviert hat und befugt ist, Rechtsberatung zu erteilen und vor Gericht zu vertreten.
- Vollmacht:Die Vollmacht ist das Dokument, das dem Anwalt die rechtliche Autorität verleiht, im Namen des Mandanten zu handeln und ihn zu vertreten.