Rechtsglossar
Ordnungswidrigkeit
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Unter dem Begriff Ordnungswidrigkeit versteht man im deutschen Strafrecht eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die gegen Regeln und Vorschriften verstößt, jedoch weniger schwerwiegend ist als eine Straftat. Ordnungswidrigkeiten werden in den jeweiligen Landes- und Bundesgesetzen definiert und können mit Geldbußen geahndet werden.
Ordnungswidrigkeiten sind in der Regel weniger gravierend als Straftaten, aber sie stellen dennoch Verstöße gegen geltendes Recht dar. Typische Beispiele für Ordnungswidrigkeiten sind Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr, Ruhestörungen oder das Falschparken. Die genaue Definition und die festgelegten Sanktionen können je nach Rechtsgebiet variieren.
Wichtige Begriffe:
- Bußgeld: Das Bußgeld ist die häufigste Sanktion für Ordnungswidrigkeiten. Es handelt sich um eine Geldstrafe, die der Täter als Konsequenz für sein Fehlverhalten zahlen muss.
- Verwarnung: In einigen Fällen kann anstelle eines Bußgeldes eine Verwarnung ausgesprochen werden. Diese dient als Warnung und wird in der Regel bei erstmaligen oder weniger schwerwiegenden Verstößen angewendet.
- Verfolgungsverjährung: Die Verfolgungsverjährung bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen eine Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, kann die Tat nicht mehr geahndet werden.
Ordnungswidrigkeiten sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems und dienen dazu, die Einhaltung von Regeln und Vorschriften in der Gesellschaft zu gewährleisten.