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Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz(verfahren) genannt, ist ein vereinfachtes Verfahren zur Abwicklung der Insolvenz einer Privatperson.

Es ist abzugrenzen von der Regelinsolvenz. 

Das Privatinsolvenzverfahren bezweckt eine einvernehmliche Schuldenbereinigung zu fördern. Die Privatinsolvenz richtet sich an Menschen, die Verbraucher sind und waren, also eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit weder ausgeübt haben noch ausüben. In diese Gruppe gehört folglich nicht, wer unternehmerisch tätig ist oder war. Erfasst sind auch Menschen, die früher wirtschaftlich selbstständig tätig waren. 

Die Privatinsolvenz kennt drei Phasen: 

  1. Zunächst soll sich der Schuldner um eine außergerichtliche Schuldenbereinigung bemühen.
  2. Bleiben die Bemühungen erfolglos, stellt der Schuldner einen Insolvenzantrag. Auf dessen Grundlage wirkt das Insolvenzgericht auf eine einvernehmliche Skchuldenbereinigung hin.
  3. Wird der Insolvenzantrag von den Gläubigern nicht angenommen, mündet das Verfahren in einem Insolvenzverfahren. 

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