Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz(verfahren) genannt, ist ein vereinfachtes Verfahren zur Abwicklung der Insolvenz einer Privatperson.

Es ist abzugrenzen von der Regelinsolvenz. 

Das Privatinsolvenzverfahren bezweckt eine einvernehmliche Schuldenbereinigung zu fördern. Die Privatinsolvenz richtet sich an Menschen, die Verbraucher sind und waren, also eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit weder ausgeübt haben noch ausüben. In diese Gruppe gehört folglich nicht, wer unternehmerisch tätig ist oder war. Erfasst sind auch Menschen, die früher wirtschaftlich selbstständig tätig waren. 

Die Privatinsolvenz kennt drei Phasen: 

  1. Zunächst soll sich der Schuldner um eine außergerichtliche Schuldenbereinigung bemühen.
  2. Bleiben die Bemühungen erfolglos, stellt der Schuldner einen Insolvenzantrag. Auf dessen Grundlage wirkt das Insolvenzgericht auf eine einvernehmliche Skchuldenbereinigung hin.
  3. Wird der Insolvenzantrag von den Gläubigern nicht angenommen, mündet das Verfahren in einem Insolvenzverfahren. 

Zurück

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Technisch erforderliche Cookies werden immer geladen.
Shift+Alt+A ESC to Close
Bedienungshilfen
Shift + Alt + I

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

Für Sie von Nutzen

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.