Rechtsglossar
Rechtsschutzversicherung
Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen, vgl. § 125 VVG.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bestimmt die Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der Vertragsparteien. Außerdem können die Parteien im Rahmen der Rechtsschutzversicherung besondere Bedingungen individuell vereinbaren, sodass der Umfang der Leistungen je nach Vertrag variieren kann.
In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung
- Die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwalts
- Sachverständigenhonorare
- Gerichtskosten
- Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muss.