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Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Revision

Was bedeutet Revision?

Die Revision ist ein bedeutsamer Begriff im juristischen Kontext. Sie bezieht sich auf das Rechtsmittel, das Parteien in einem Gerichtsverfahren nutzen können, um die Überprüfung und gegebenenfalls die Änderung eines bereits gefällten Urteils zu beantragen.

Die Revision kommt dann zum Einsatz, wenn eine der beteiligten Parteien der Meinung ist, dass im Verlauf des Gerichtsverfahrens Fehler gemacht wurden, die das Urteil beeinflusst haben könnten. Diese Fehler könnten formale Mängel, Verfahrensfehler oder inhaltliche Rechtsfehler sein. Die Revision ermöglicht es, vor einem höheren Gericht erneut über den Fall zu verhandeln, um mögliche Unstimmigkeiten zu klären.

Wichtige Begriffe:

  • Revisionsgrund: Der Revisionsgrund ist die rechtliche Basis, auf der die Revision beantragt wird. Dies kann ein Verfahrensfehler, ein inhaltlicher Rechtsfehler oder eine Verletzung der Verfahrensordnung sein. Die Identifizierung eines gültigen Revisionsgrundes ist entscheidend für den Erfolg des Revisionsantrags.
  • Revisionsinstanz: Die Revisionsinstanz bezieht sich auf das höhere Gericht, vor dem die Revision verhandelt wird. Dieses Gericht überprüft das angefochtene Urteil und entscheidet über die Zulässigkeit der Revision sowie deren Begründetheit. In einigen Rechtssystemen kann die Revisionsinstanz unterschiedliche Bezeichnungen haben, wie beispielsweise Bundesgericht, Kassationshof oder Obergericht.
  • Revisionsverfahren: Das Revisionsverfahren ist der Prozess, der in Gang gesetzt wird, wenn eine Revision beantragt wird. Es umfasst die Einreichung des Revisionsantrags, die Prüfung der Zulässigkeit der Revision, die mündliche Verhandlung vor der Revisionsinstanz und die abschließende Entscheidung über die Revision.

Die Revision ist ein wichtiges Instrument, um die Rechtmäßigkeit von Gerichtsurteilen sicherzustellen und sicherzustellen, dass gerechte Entscheidungen getroffen werden. Sie spielt eine entscheidende Rolle in vielen Rechtssystemen weltweit und gewährleistet die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit.

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