Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Schenkung

Begriffserklärung Schenkung

Bei einer Schenkung handelt es sich um die freiwillige Übertragung von Vermögenswerten von einem Spender auf einen Begünstigten, ohne dass eine Gegenleistung erwartet wird. Schenkungen können in Form von Geld, Immobilien, Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen erfolgen. Sie spielen eine wichtige Rolle in der Vermögensübertragung, Nachlassplanung und Steuerplanung.

Eine Schenkung kann aus persönlichen, familiären oder finanziellen Gründen erfolgen. Der Spender (Schenker) überträgt das Eigentum an den Vermögenswerten auf den Begünstigten (Beschenkten) mit der Absicht, diesen zu bereichern oder finanziell zu unterstützen.

Wichtige Begriffe:

  • Schenker: Derjenige, der die Schenkung tätigt und die Vermögenswerte überträgt.
  • Beschenkter: Die Person oder Einrichtung, die die Vermögenswerte erhält und von der Schenkung profitiert.
  • Freibetrag: Ein bestimmter Betrag, bis zu dem Schenkungen steuerfrei sind. Dieser Betrag kann je nach Land und Gesetzgebung variieren.

Schenkungen können steuerliche Auswirkungen haben, insbesondere im Hinblick auf Schenkungssteuern. In manchen Fällen können Schenkungen bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei sein, während für höhere Beträge Schenkungssteuern anfallen können. Es ist wichtig, sich über die steuerlichen Vorschriften in Ihrer Region zu informieren, bevor Sie eine größere Schenkung tätigen.

Die Schenkung kann auch Auswirkungen auf das Erbrecht haben, insbesondere wenn es um die Verteilung des Nachlasses geht. Einige Länder haben Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Schenkungen nicht dazu verwendet werden, die gesetzlichen Erbansprüche der nächsten Angehörigen zu umgehen.

Im Kontext der Schenkungen gibt es verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten, um sicherzustellen, dass die Übertragung ordnungsgemäß erfolgt und keine unerwarteten rechtlichen oder steuerlichen Folgen entstehen. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, insbesondere bei größeren Schenkungen oder komplexen rechtlichen Situationen.

Zurück

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte addieren Sie 7 und 3.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Anleger aufgepasst: Chance auf Entschädigung! KapMug Verfahren & DSW Stiftung bieten

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close