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Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Schuldner

Im Rahmen eines Rechtsgeschäfts agieren in der Regel zwei Personen: Der Gläubiger und der Schuldner.

Schuldner ist derjenige, der zur Leistung an den Gläubiger verpflichtet ist. Der Schuldner bildet den Gegenpol zum Gläubiger, welcher den Anspruch auf die Forderung hat.

Erfüllt der Schuldner die Forderung des Gläubigers, so wird er durch Bewirkung der Leistung frei. 

z.B.: 
Bei der Gewährung eines zinslosen Darlehens ist Schuldner der Darlehensforderung derjenige, der das Darlehen zurückbezahlen muss.  

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