Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Schuldner

Im Rahmen eines Rechtsgeschäfts agieren in der Regel zwei Personen: Der Gläubiger und der Schuldner.

Schuldner ist derjenige, der zur Leistung an den Gläubiger verpflichtet ist. Der Schuldner bildet den Gegenpol zum Gläubiger, welcher den Anspruch auf die Forderung hat.

Erfüllt der Schuldner die Forderung des Gläubigers, so wird er durch Bewirkung der Leistung frei. 

z.B.: 
Bei der Gewährung eines zinslosen Darlehens ist Schuldner der Darlehensforderung derjenige, der das Darlehen zurückbezahlen muss.  

© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close