Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Rechtsglossar

Stichwortverzeichnis

Zugewinnausgleich Verjährung

Der Anspruch auf Zugewinnausgleich entsteht nach § 1378 I BGB mit der Beendigung des Güterstandes (Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses) und ist von diesem Zeitpunkt an vererblich und übertragbar. 

Zum Ausgleich verpflichtet ist derjenige Ehegatte, der während der Dauer der Zugewinngemeinschaft einen höheren Vermögenszugewinn erzielte als der andere. 

Für die Verjährung der Ausgleichsforderung gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Die kurze Verjährungsfrist führt aus Billigkeitserwägungen zu einer großzügigen Behandlung der Verjährungshemmung. Die hierzu stets aktuelle Rechtsprechung ist zu beachten: So genügt ein Antrag, der in „irgendeiner Form“ auf einen Zugewinnausgleich gerichtet ist, z. B. auf Übertragung einer Miteigentumshälfte, um die Verjährung zu hemmen. Wird der Zugewinnausgleich allerdings nur in einer bestimmten Höhe als Teilanspruch gerichtlich geltend gemacht, so erstreckt sich die Hemmung nicht auf den nicht rechtshängigen Teil.

Zurück

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Was ist die Summe aus 8 und 1?
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close