LG Cottbus entscheidet gegen Audi AG
LG Cottbus: Audi A3 DPF CR 2.0 enthält Schummel-Software. Kläger erhält Schadensersatz vom Konzern.
Dem Besitzer eines Audi A3 DPF CR 2.0 TDI-Motor sprach das Landgericht Cottbus am 13.06.2019 Schadensersatz zu. Audi musste für den entstandenen Schaden aufkommen, da eine vorsätzlich sittenwidrige Täuschung nachgewiesen werden konnte. Das mittlerweile rechtskräftige Urteil ist ein weiteres Beispiel für die immer wieder verbraucherfreundliche Rechtsprechung bei Fällen im Abgasskandal.