OLG Stuttgart: Kein rechtmäßiger Einsatz von Abschalteinrichtungen zum Motorenschutz in Mercedes Fahrzeugen
Das Lauffeuer der Justiz gegen haftbare Automobilproduzenten im Dieselskandal nimmt kein Ende - Verbraucherklagen haben vor Gericht immer noch Bestand und Erfolg.
OLG Stuttgart 17.01.2024 - Selbst im neunten Jahr nach der spektakulären Aufdeckung des weitreichenden Dieselskandals, stehen Halter*innen in einer vielversprechenden Verhandlungsposition. Mittlerweile sind bei Millionen von Fahrzeugen Abgasmängel festgestellt worden, die mit den trügerischen Handeln von Automobilherstellern in Verbindung gebracht werden können. In Stuttgart urteilte nun das Oberlandesgericht gegen die Mercedes Benz Group AG. Verhandlungsgrundlage des Klägers war die beabsichtigte Täuschung des in Bad Cannstatt ansässigen Produzenten an den eigenen Kund*innen.
Bestandteil des Dieselskandals der Mercedes Benz AG sind mehr als 35 Modellvarianten. Seit 2011 seien so mehrere 100.000 Fahrzeuge an Kund*innen ausgeliefert worden, welche nun von einer Stilllegung gefährdet sind. Mercedes wird begründet beschuldigt die Abgassteuerung in ihren Fahrzeugen mit manipulativen Absichten entwickelt zu haben. In der Stuttgarter Verhandlung wurden dem Fahrzeughersteller zwei illegale Modifikationen an der Steuerung des Motors und der Abgasanlage zur Last gelegt. Im verhandlungsrelevanten Mercedes-Benz E 220 CDI ist laut gerichtlichem Urteil ein Thermofenster verbaut, das aufgrund bestimmter Parameter den Rücklauf von Abgasen in den Motor auf eine illegale Weise steuert. Zweites Verhandlungselement stellte die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung dar. Ziel der Motorenmodifikationen ist die Vortäuschung von besseren Abgaswerten der Fahrzeuge. KFZ-Halter, die mit fehlerhaften Abgaswerten ihres Fahrzeugs am Straßenverkehr teilnehmen, laufen Gefahr einer Stilllegung.
Der Kläger forderte Schadensersatz für die unwissentliche Nutzung seines Fahrzeugs mit manipulierten Abgaswerten. Die Gegenargumentation der Mercedes-Benz AG, dass die rechtswidrigen Steuerungselemente zum Motorschutz eingesetzt werden, hatte keinen Bestand. Laut Urteil sind diese Aüßerungen kein ausreichender Grund für vorgebrachten Absichten. Die Mercedes-Benz Group AG muss an den Kläger 2.100€ (10% des ursprünglichen Kaufpreises) Schadensersatz zahlen.
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