LG Augsburg gibt Hoffnung auf kleinen Schadensersatz
Ein Urteil am LG Augsburg lässt geschädigte HalterInnen im Abgasskandal aufhorchen.
Immer wieder werden an deutschen Gerichten Urteile zum Abgasskandal verkündet. In den letzten Jahren waren übliche Urteile mit der Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs und einer Schadensersatzzahlung verbunden. Doch am LG Augsburg wurde nun der sogenannte "Kleine Schadensersatz" in einem Diesel-Urteil als Schadensausgleich angesetzt. Das Besondere: Der betroffene Halter darf sein Fahrzeug behalten und erhält dennoch Schadensersatz.
Der Kläger kaufte im Jahr 2014 einen VW Tiguan für etwas mehr als 32.000€. Selbstverständlich war dem Halter zum Kaufzeitpunkt noch nicht bewusst, dass der im Fahrzeug verbaute Motor EA189 im Jahr 2015 für enorme Medien-Aufmerksamkeit sorgen sollte und Auslöser für unzählige Rechtsstreitigkeiten mit Automobilhändlern weltweit sein wird. Als im Jahr 2015 dann der Dieselskandal öffentlich wurde, geriet VW in Erklärungsnot. Beim Skandalmotor EA 189 wurde eine Funktion entdeckt, die manipulierte Abgaswerte vortäuscht. Auf Grundlage dieser Erkenntnis habe der betroffene Halter dann vor Gericht Klage gegen VW eingereicht.
Die Verhandlung am LG Augsburg endetet mit einem verbraucherfreundlichen Urteil. Der Fahrzeughalter habe laut dem Gericht beim Kauf einen zu hohen Preis für das manipulierte Fahrzeug verlangt. Diese Differenz steht dem Halter rechtlich zu und kann so rechtskräftig von VW gefordert werden. Insgesamt erhielt der Kläger eine Summe von 3.255,08€ nebst Zinsen in Höhe von 5% zugesprochen.