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Urteilssammlung

LG Stuttgart - Schadensersatz für Thermofenster

52 O 191/22

Am LG Stuttgart wurde, wie schon häufiger, der Mercedes-Benz Konzern zu einer Zahlung an einen geschädigten Kunden verpflichtet. Grund ist die tragende Rolle, welcher der Automobilhersteller im Dieselskandal gespielt hat.

November 2023 - LG Stuttgart: Nicht zum ersten und vermutlich auch nicht zum letzten Mal ist der Motorenproduzent Mercedes-Benz in ein Gerichtsverfahren zum Abgasskandal verwickelt. Der Kläger, Halter eines Mercedes Benz ML 350 CDI, forderte vor Gericht Schadensersatz für die illegale Abgassteuerung, welche in seinem 3,0 Liter Motor verbaut worden sei. Argumentationsgrundlage der klagenden Partei war die technische Einschränkung der Abgasfunktion. Diese ist laut der Rechtsvertretung des Klägers nur vollumfänglich funktionsfähig, wenn die optimalen Umgebungstemperaturen für den Fahrzeugbetrieb herrschen. Somit ist keine kontinuierliche Abgasnachbehandlung, wie gesetzlich vorgeschrieben, möglich und die Emissionswerte des Fahrzeugs steigen über die zugelassenen Grenzen. Da beim Kauf des Fahrzeugs diese manipulierte Steuerungseinheit nicht offengelegt wurde, sieht das LG Stuttgart eine Schadensersatzzahlung wegen sittenwidriger Täuschung als gerechtfertigt.

Etwa acht Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals haben Kläger immer noch recht auf Schadensersatz. Die Höhe des Schadensersatzes liegt bei bis zu 15% des Kaufpreises. Der Kläger im Fall am LG Stuttgart erhielt eine Zahlung von 3.321,33 € zugesprochen. Der Neupreis des SUVs belief sich im Jahr 2015 auf 46.450€.

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