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Urteilssammlung

OLG Bamberg - Laut BGH bestehen auch für Wohnmobilbesitzer Ansprüche auf Schadensersatz im Dieselskandal

ZR 1425/22

Der Bundesgerichtshof sieht für Schadensersatzansprüche in aktueller Zurückweisung einer Verhandlung keinen Unterschied zu PKWs und Wohnmobilen. Somit haben tausende Halter*innen Chancen auf hohen Schadensersatz im Dieselskandal

Wieder einmal hat der BGH aufgezeigt, in welcher starken Verhandlungsposition vom Abgasskandal betroffene Bürger*innen sind. Mit der Zurückweisung einer Klage vom Berufungsgericht in Bamberg ordnet der Bundesgerichtshof die rechtlich Lage nochmals unzweifelhaft ein. Im Abgasskandal sind Wohnmobile ebenso manipuliert, wie PKWs, weshalb auch die selben Ansprüche auf Schadensersatz der Halter*innen gelten. Dies kam nun einem Kläger am OLG Bamberg zugute. Das zuständige Gericht in der Verhandlung mit dem Aktenzeichen  ZR 1425/22 urteile ursprünglich, dass sich im Wohnmobil zwar eine illegale Abschalteinrichtung befinde aber aufgrund von fehlender Belastbarkeit des Herstellers keine Schadensersatzansprüche für den Halter bestehen. Dieser Ansicht ist das BGH nicht und verkündete, dass auch bei derartiger Rechtslage Schadensersatzansprüche bestehen. Wohnmobilbesitzer*innen können durch Klagen 5 - 15% der ursprünglichen Kaufsumme als Schadensersatz geltend machen.

Wie ist die Lage für Wohnmobilbesitzer im Dieselskandal?

Seit Bekanntwerden der eindeutigen Beteiligung von FIAT am Abgasskandal sind auch Wohnmobile immer häufiger Bestandteil von Verhandlungen an deutschen Gerichten. Als einer der weltweit größten Produzenten von Motoren für den Wohnmobil-Markt sind somit tausende von Fahrzeugen weltweit betroffen. Durch die Manipulation der Abgasanlage in betroffenen Fahrzeugen werden die deklarierten Abgaswerte im Straßenverkehr nur bei optimaler Umgebungstemperatur erreicht. Liegt diese nicht im Optimalbereich erhöht sich die Abgasausleitung auf nicht zugelassene Mengen. Sowohl der EuGH als auch der BGH haben dieses sehr profitablen und missglückte Vorgehen der Automobilindustrie als illegal eingeordnet. Die Chancen auf Erfolg bei einer Klage gegen Automobilkonzerne, die in den Abgasskandal verwickelt sind, stehen sehr gut.

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