Entscheidung des OLG Stuttgart gegen Volkswagen AG
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich vor Kurzem in einem entscheidenden Urteil gegen den Automobilhersteller VW gestellt. Das Gericht änderte in diesem Schritt das vorherige Urteil des Landgerichts Rottweil ab.
Betroffen war in diesem Fall ein VW Sharan Match 2.0 TDI, welcher 2013 als Neuwagen erstanden wurde. Der Motor (Typ EA 189) des Fahrzeugs enthielt eine sogenannte Abschalteinrichtung, eine Software, die erkennt, ob sich der Motor gerade in der Prüfung befindet und dementsprechend die Schadstoffausstoß-Werte reduziert. Solche Vorrichtungen sind rechtswidrig, da sie bei der Prüfung den Anschein eines sehr geringen Stickstoffausstoß erwecken, im tatsächlichen Betrieb geben die Wägen aber deutlich mehr Schadstoffe an die Luft ab, als per Umweltnorm erlaubt ist. Dieses Vorgehen nahezu aller Dieselhersteller wurde erstmals 2015 ans Licht gebracht (mehr zum Thema Abgasskandal).
Laut dem Oberlandesgericht habe das Unternehmen mit dem Einbau dieser Software seine Kunden absichtlich und aus übermäßigen Gewinnstreben getäuscht. Der Kläger erhielt daraufhin den Kaufpreis nach Rückgabe des Wagens.
Es kann davon ausgegangen werden, dass sich viele weitere Gerichte an dem Urteil des OLG Stuttgart orientieren werden und sich der Trend überwiegend verbraucherfreundlicher Urteile weiter fortsetzen wird.