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Urteilssammlung

Entscheidung des OLG Stuttgart gegen Volkswagen AG

31.03.2020, 12 U 452/19

Oberlandesgericht Stuttgart: VW Sharan Match 2.0 TDI mit EA 189 Motor enthält illegale Abschalteinrichtung. Kläger erhält Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat sich vor Kurzem in einem entscheidenden Urteil gegen den Automobilhersteller VW gestellt. Das Gericht änderte in diesem Schritt das vorherige Urteil des Landgerichts Rottweil ab.

Betroffen war in diesem Fall ein VW Sharan Match 2.0 TDI, welcher 2013 als Neuwagen erstanden wurde. Der Motor (Typ EA 189) des Fahrzeugs enthielt eine sogenannte Abschalteinrichtung, eine Software, die erkennt, ob sich der Motor gerade in der Prüfung befindet und dementsprechend die Schadstoffausstoß-Werte reduziert. Solche Vorrichtungen sind rechtswidrig, da sie bei der Prüfung den Anschein eines sehr geringen Stickstoffausstoß erwecken, im tatsächlichen Betrieb geben die Wägen aber deutlich mehr Schadstoffe an die Luft ab, als per Umweltnorm erlaubt ist. Dieses Vorgehen nahezu aller Dieselhersteller wurde erstmals 2015 ans Licht gebracht (mehr zum Thema Abgasskandal).

Laut dem Oberlandesgericht habe das Unternehmen mit dem Einbau dieser Software seine Kunden absichtlich und aus übermäßigen Gewinnstreben getäuscht. Der Kläger erhielt daraufhin den Kaufpreis nach Rückgabe des Wagens.

Wer ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug besitzt, sollte sich zu seinen Möglichkeiten beraten lassen. Wie das vorliegende Urteil zeigt, können Verbraucher immer wieder erfolgreich gegen die verantwortlichen Automobilkonzerne klagen.

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