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Urteilssammlung

Oberlandesgericht Koblenz urteilt gegen Audi AG im Abgasskandal

05.06.2020, 8 U 1803/19

OLG Koblenz: Sittenwidrige Täuschung von Audi, das Modell SQ5 3.0 TDI wurde rechtswidrig manipuliert.

Das aktuelle Urteil des Oberlandesgericht Koblenz sorgt für mehr rechtliche Klarheit im Abgasskandal. Es wurde eindeutig entschieden, dass die Audi AG bestimmte Dieselfahrzeuge manipuliert hatte und zwar sittenwidrig, sodass den Käufern entsprechender Wägen ein Schadensersatz zu steht. Das Urteil des Oberlandesgerichtes ist somit das erste, dass neben VW und Daimler auch Audi für den Einbau illegaler Mechaniken belangt. Betroffen sind momentan vor allem Fahrzeuge mit Motoren des Typs V6.

Der im Jahre 2016 von der Klägerin erworbene Wagen (Audi SQ5 3.0 TDI plus) hätte zu dem Zeitpunkt der Abgasnorm Euro 6 entsprechen müssen. Im Zuge der später folgenden Ereignisse um die Abgasmanipulationen zahlreicher Automobilhersteller (mehr zum Abgasskandal hier) erfuhr die Klägerin, dass Ihr Wagen ebenfalls betroffen war. Ihre Klage auf Schadensersatz wurde vom Landesgericht Mainz vorerst aufgrund mangelnder Sittenwidrigkeit abgewiesen. Das Oberlandesgericht sah dies wiederum anders: Bei der vom Hersteller eingebauten Zusatzfunktion handele es sich um eine illegale Abschalteinrichtung, welche die zulässigen Abgaswerte nur bei der Prüfung anzeigen lässt, nicht jedoch während dem tatsächlichen Betrieb im Straßenverkehr.  Dieses Vorgehen beschreibt das Oberlandesgericht als vorsätzlich sittenwidrige Täuschung - die Klägerin erhielt durch dieses Urteil einen Schadensersatz in Höhe des Kaufbetrags (abzüglich Nutzungsentschädigung, mehr dazu hier)

Die Motoren, in denen solche Abschalteinrichtungen verbaut wurden, finden sich nicht nur in dem Modell von Audi sondern auch in vielen Fahrzeugen von VW, Mercedes-Benz, Porsche, BMW, Skoda, Seat und Opel. Eine Liste mit vom Abgasskandal betroffenen Wägen finden Sie hier.

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