OLG Koblenz: Audi zu 54.278,05 Euro Schadensersatz verpflichtet
Audi AG muss Schadensersatz und Anwaltskosten zahlen: OLG Koblenz sieht vorsätzlich sittenwidrige Täuschung bei Audi allroad 3.0 TDI mit EA897 Motor.
Das Oberlandesgericht Koblenz revidiert nun eine ältere Entscheidung des Landgerichtes Koblenz: Die Audi AG muss für die Schädigung im Zuge des Abgasskandals aufkommen und Schadensersatz zahlen. 54.278,05 Euro wurden dem Kläger zugesprochen. Auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten, sowie 80% der Kosten für den Rechtsstreit muss das Unternehmen übernehmen.
Betroffen war in diesem Fall ein Käufer des Audi A6 allroad 3.0 TDI mit EA897 Motor. Der Audi A6 gehört gemeinsam mit den Modellen A1, A3, A4, A5, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT und weiteren zu den Fahrzeugen, die laut Experten vom Abgasskandal betroffen sind. Das heißt, dass in den Motoren Systeme eingebaut wurden, die den Modellen eine Zulassung gemäß der Vorschriften für Abgaswerte ermöglichen. Dadurch werden Prüfer und Käufer allerdings getäuscht, denn im tatsächlichen Betrieb geben die Fahrzeuge wieder mehr Emissionen ab als erlaubt.
In der Vergangenheit behaupteten die Beklagten gerne, der Kläger hätte nicht ausreichend belegt, dass das vorliegende Fahrzeug tatsächlich eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält. Diese Verteidigung hält allerdings kaum noch stand, wie man am Urteil des OLG Koblenz erkennt. Dieses hielt den Vortrag des Klägers durchaus für ausreichend und sah sich überzeugt, dass Audi in dem Modell eine illegale Abschalteinrichtung verbaut hatte.
Die Entscheidung stellt einen weiteren Rückschlag für Audi und ähnlich vorgehende Konzerne im Abgasskandal dar. Der Trend der aktuellen Rechtsprechung zeigt: Automobilkonzerne können Vorwürfe nicht mehr einfach abstreiten und müssen ausführlich begründen, dass sie keine Abgasmanipulationen vorgenommen haben. Dass die Audi AG es nicht schaffte, eine solche Erklärung im vorliegenden Fall zu liefern zeigt, in welch ungünstiger Lage sich das Unternehmen bezüglich des Dieselskandals befindet.